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Regierung muss keinen Nachtragshaushalt
vorlegen
Anträge der Opposition
gescheitert
Haushalt. Die Bundesregierung muss keinen Nachtragshaushalt und
kein Haushaltssicherungsgesetz vorlegen. Anträge der Union
(15/5331) und der FDP-Fraktion (15/5477) zur umgehenden Vorlage
solcher Gesetzentwürfe sind am 15. Juni im Haushaltsausschuss
mit der Mehrheit der Mitglieder der Koalitionsfraktionen SPD und
Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt worden.
Die CDU/CSU begründet ihren Antrag damit, dass der
Haushaltspolitik in Deutschland die "ordnungspolitische Fundierung"
verloren gegangen sei. Zentrale Ziele, wie ausgeglichene Haushalte,
Senkung der Staatsquote, Begrenzung der Steuer- und Abgabenlast,
würden nicht mehr verfolgt. Die Nettoneuverschuldung im
Bundeshaushalt sei in den vergangenen Jahren "dramatisch in die
Höhe geschnellt" und habe sich inzwischen auf dem Niveau von
fast 40 Milliarden Euro verstetigt. Der Verschuldungspolitik seien
"Tür und Tor" geöffnet. Dies sei ein Fundamentalangriff
auf die politischen Gestaltungsmöglichkeiten der nachfolgenden
Generationen. Der Anteil der Zinslast am Haushaltsvolumen betrage
derzeit rund 15 Prozent. Nationale wie internationale
Verschuldungsgrenzen würden kontinuierlich missachtet. Diese
Entwicklung würde auch dadurch verschärft, dass die
Bundesregierung alle Vermögenswerte des Bundes zur Erzielung
von Einmaleinnahmen veräußert habe. Angesichts der
Milliardenlücken im Haushalt sei es unabdingbar, dass die
Bundesregierung umgehend ernsthafte Anstrengungen unternehme, die
Schuldenlasten zu stoppen.
Die FDP betont in ihrem Antrag, nachdem in den Jahren 2001 bis
2004 die Ziele der Bundesregierung zur Haushaltskonsolidierung und
zum Defizitabbau verfehlt worden seien, sei in diesem Jahr erneut
mit einem verfassungswidrigen Haushalt und einer höheren
Neuverschuldung zu rechnen. Sie verweist auf Mehrausgaben beim
Arbeitslosengeld II, auf Steuermindereinnahmen, auf einen
geringeren Bundesbankgewinn, sinkende Tabaksteuereinnahmen sowie
auf das Erfordernis eines zusätzlichen Bundeszuschusses zur
Rentenversicherung. Ein großes Fragezeichen gebe es weiterhin
bei den Privatisierungserlösen in Höhe von 17 Milliarden
Euro und bei der Kapitalisierung der Pensionsverpflichtungen in
Höhe von 5,45 Milliarden Euro.
Der Haushaltsausschuss hat dagegen am 15. Juni der
Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2003 die Entlastung
erteilt. Dafür stimmten die Abgeordneten der SPD und
Bündnis 90/Die Grünen; CDU/CSU und FDP votierten dagegen.
Damit folgte die Mehrheit der Ausschussmitglieder einem Antrag des
Bundesministeriums der Finanzen (15/2884).
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