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Neuorganisation der Bundesfinanzverwaltung
geplant
Gesetzentwurf
Finanzen. Die Bundesregierung will die steuerlichen Aufgaben des
Bundesamtes für Finanzen und steuerfachliche Aufgaben des
Bundesfinanzministeriums in einem neuen "Bundeszentralamt für
Steuern" bündeln. Dies geht aus ihrem Gesetzentwurf zur
Neuorganisation der Bundesfinanzverwaltung (15/5567) hervor, den
der Bundestag am 16. Juni an den Finanzausschuss überwiesen
hat. Gebündelt und zusammengeführt werden sollen auch die
Aufgaben des Bundesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen
mit denen des Dienstleistungszentrums des Bundesamtes für
Finanzen in einem neuen Bundesamt für zentrale Dienste und
offene Vermögensfragen. Darüber hinaus will die Regierung
die informationstechnischen Einheiten der Bundesfinanzverwaltung zu
einem zentralen Dienstleister in einem Zentrum für
Informationsverarbeitung und Informationstechnik
zusammenführen. Personenbezogene Daten sollen von diesem
Zentrum im Wege der Auftragsdatenverarbeitung erhoben und verwendet
werden. Schließlich sei geplant, die Aufgaben der
Bundeshauptkasse auf ein neu einzurichtendes Kompetenzzentrum
für das Kassen- und Rechnungswesen des Bundes zu
übertragen. Das künftige Bundeszentralamt für
Steuern soll Effizienz und Effektivität des Steuervollzugs und
die Anpassungsfähigkeit verbessern.
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