|
![](../../../layout_images/leer.gif) |
vom
Sperrzeiten für Biergärten und
Freiluftgaststätten vor Ort festlegen
Fußballweltmeisterschaft 2006
Tourismus. Der Bundestag hat sich am 16. Juni dafür
ausgesprochen, dass die Öffnungszeiten von Biergärten und
Freiluftgaststätten während der
Fußballweltmeisterschaft 2006 von den Kommunen vor Ort
festgelegt werden. Einen entsprechenden Antrag von SPD und
Bündnis 90/Die Grünen (15/5585) nahm das Plenum gegen das
Votum von CDU/CSU und FDP an. Er folgte dabei einer Empfehlung des
Tourismusausschusses vom Vortag (15/5716).
Die Sozialdemokraten hatten im Ausschuss angekündigt, dass
Läden während der WM werktags von 6 Uhr bis 24 Uhr und
sonntags von 14 Uhr bis 20 Uhr geöffnet sein können.
Damit sei während des sportlichen Großereignisses
für ausreichend Flexibilität gesorgt. Für die
Koalitionsfraktionen kommt es darauf an, sowohl das
Ruhebedürfnis der Anwohner als auch die Interessen der
Gäste und der Wirte zu berücksichtigen und zu einem
Ausgleich zu kommen. Keine Mehrheit fanden Anträge der CDU/CSU
(15/5552) und der FDP (15/5581). Die Union war dafür
eingetreten, den Beginn der Sperrzeit in der Außengastronomie
während des Fußball-Confederations-Cups auf 24 Uhr zu
legen. Sollte sich eine solche Ausnahmegenehmigung als erfolgreich
herausstellen, so die Union, sollte die Sperrzeit während der
gesamten Fußball-WM ebenfalls auf 24 Uhr gelegt werden. Die
Union forderte darüber hinaus Immissionsgrenzwerte für
den von Freiluftgaststätten ausgehenden
"Kommunikationslärm", damit die Betriebe von einer sich daraus
ergebenden Liberalisierung der Sperrzeiten profitieren
könnten.
Die FDP wollte, dass während der Sommerzeit die für
die Nacht geltenden Lärmschutzregelungen erst um Mitternacht
in Kraft treten. Auch sie befürwortete höhere
Lärmschutzwerte für die Außengastronomie und
Öffnungszeiten bis Mitternacht. Die Liberalen betonten, es
gehe nicht darum, Kompetenzen von den Ländern auf den Bund zu
übertragen.
Zurück zur
Übersicht
|