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bob
Späte Genugtuung für
Hinterbliebene
52 Jahre nach dem Volksaufstand
Recht. Den Hinterbliebenen von Opfern, die bei
der Niederschlagung des Volksaufstandes in der DDR am 17. Juni 1953
zu Tode kamen oder danach hingerichtet wurden, sowie derjenigen,
die an der innerdeutschen Grenze ums Leben kamen, soll durch die
Aufnahme in den Kreis der Unterstützungsberechtigten eine
"späte Genugtuung" zuteil werden. Das beschloss der Bundestag
einstimmig am 17. Juni - 52 Jahre nach dem Aufstand - in
Abänderung eines von SPD und Bündnisgrünen
vorgelegten Gesetzentwurfes (15/5244). Der Rechtsausschuss hatte
dazu eine Beschlussempfehlung (15/5701) vorgelegt.
Die SPD-Fraktion hatte bereits im Ausschuss
betont, man schließe damit eine Regelungslücke. 1999
seien die Opfer des 17. Juni 1953 schlicht vergessen worden. Die
CDU/CSU-Fraktion sprach davon, dass die "wichtige und sensible
Materie" über Fraktionsgrenzen hinweg kollegial behandelt
worden sei. Die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und
der FDP stimmten darin überein, die gefundene Regelung komme
eigentlich "zu spät", aber "besser zu spät, als
nie".
Der Bundestag appellierte dabei auch an die
Bundesländer, sich dafür einzusetzen, dass die
Rehabilitierungsbehörden ihren gesetzlichen Spielraum so weit
wie möglich zu Gunsten der Betroffenen ausschöpfen. Dabei
sollten diese insbesondere auf vorhandene Dokumentationen zur
historischen Aufarbeitung der Ereignisse im Zusammenhang mit der
Niederschlagung des Aufstandes am 17. Juni 1953
zurückgreifen.
Das Parlament wies darauf hin, den zumeist
hoch betagten Anspruchsberechtigten sollten durch langwierige
Recherchen bedingte Verzögerungen der
Rehabilitierungsverfahren erspart bleiben.
Ein Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion, der
in die gleiche Richtung zielte, wurde vom Plenum für erledigt
erklärt.
Mit Koalitionsmehrheit wurde im
Rechtsausschuss am 15. Juni ein weiterer Antrag der Union (15/2818)
zurückgewiesen, wonach dem Bundestag ein jährlicher
Bericht zum Stand der Rehabilitierung und Entschädigung von
Opfern der SED-Diktatur vorgelegt werden sollte.
Die Union hatte sich in der Begründung
ihrer Initiative auf eine Rede des früheren
Bundespräsidenten Johannes Rau berufen, in der dieser
feststellte: "Die Opfer des DDR-Regimes hatten bisher nicht das
bekommen, worauf sie einen Anspruch haben". Die Koalition lehnte
die Initiative auch mit dem Argument ab, konkrete Maßnahmen -
wie eine angemessene Ausstattung der Stiftung für politische
Häftlinge - seien besser, als eine jährliche
Debatte.
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