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Koalition will Hemmnisse beseitigen
Öffentlich-Private
Partnerschaften
Wirtschaft und Arbeit. SPD und Bündnis 90/Die Grünen
wollen Hemmnisse und Unklarheiten beseitigen, welche die
Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP) bei
Investitionsprojekten bisher erschwert haben. Dazu haben sie einen
Gesetzentwurf (15/5668) vorgelegt, den der Bundestag am 16. Juni an
den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit überwiesen
hat.
Unter anderem ist vorgesehen, ein eigenständiges Verfahren
mit dem Namen "wettbewerblicher Dialog" einzuführen. Dieses
"neue und flexible Verfahren" soll vor allem bei den ÖPP
angewendet werden. Die Pflicht, eine Projektgesellschaft auf eine
bestimmte Rechtsform festzulegen, soll erst dann zum Tragen kommen,
wenn bei der Auftragsvergabe der Zuschlag bereits erteilt wurde. Im
Zuge des Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetzes wollen die
Fraktionen den privaten Betreibern ermöglichen, sich auch
durch privatrechtliche Entgelte, also etwa durch eine
Mautgebühr, zu refinanzieren. Der Betreiber soll dann zwischen
öffentlich-rechtlicher Gebühr und privatrechtlichem
Entgelt wählen können. Weder das eine noch das andere
soll ihm aber gesetzlich vorgeschrieben werden. Soll eine
privatrechtliche Mautgebühr erhoben werden, so muss diese laut
Gesetzentwurf von der obersten Landesstraßenbaubehörde
mit Zustimmung des Bundesverkehrsministeriums genehmigt werden.
Ferner ist geplant, das Investmentgesetz für die ÖPP
zu öffnen. So soll das Nießbrauchrecht an
Grundstü-cken einbezogen werden, damit offene Immobilienfonds
nicht nur Eigentum oder Erbbaurechte an Immobilien, sondern auch
Nießbrauchrechte an ÖPP-Projektgesellschaften kaufen
können. Schließlich ist geplant, Infrastrukturfonds mit
Hilfe eines neuen Typs von geschlossenen Immobilienfonds, den
"ÖPP-Investment-Aktiengesellschaften mit fixem Kapital", zu
schaffen.
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