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"Feldbeobachtung" bleibt möglich
Einsatz von Pflanzenschutzmitteln
Umwelt. Das Umweltbundesamt muss seine "unangekündigte
Feldbeobachtung" nicht stoppen. Dies hat der Bundestag am 16. Juni
beschlossen, als er Anträge von CDU/CSU (15/4935) und FDP
(15/5033) mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen ablehnte. Er
folgte dabei einer Empfehlung des Umweltausschusses (15/5526).
Angesichts einer unzureichenden Datenlage hatte das
Umweltbundesamt im Einvermehmen mit dem Bundesumweltministerium ein
bundesweites Forschungsprojekt eingeleitet, durch das mit Hilfe so
genannter "verdeckter Feldbeobachtung" auf gewässernahen
landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen
überprüft werden soll, ob bei der Verwendung von
Pflanzenschutzmitteln die einschlägigen Anwendungsbestimmungen
eingehalten werden oder ein Fehlverhalten vorliegt. Die Opposition
hatte verlangt, das Forschungsprojekt einzustellen und stattdessen
kooperativen Lösungsansätzen den Vorzug zu geben.
Die SPD bemängelte die Wortwahl, die nicht den Tatsachen
entspreche und nicht lösungsorientiert sei. Zahlreiche
Fließgewässer wiesen zu hohe Rückstände an
Pflanzenschutzmitteln auf, deren Herkunft nicht ausreichend
geklärt sei. Die Bundesländer stellten kein ausreichendes
Datenmaterial zur Lösung des Problems zur Verfügung.
Würden sich die Länder kooperativ verhalten und
Informationen bereitstellen, so die SPD, könnte das Projekt
eingestellt werden.
Die CDU/CSU-Fraktion argumentierte, Ziel des Projektes sei es,
den Landwirten ein Fehlverhalten beim Einsatz von
Pflanzenschutzmitteln nachweisen zu können. Dazu seien
bundesweit 600 Beobachtungsstandorte für die "verdeckte
Feldbeobachtung" ausgewählt worden. Gegen das Projekt spreche
auch, dass dessen Mitarbeiter zur Entnahme von Boden- und
Pflanzenproben Privatgrundstücke betreten müss-ten, dies
jedoch von den Eigentümern verweigert werden könne. Nach
Darstellung der Bündnisgrünen umgehen die Länder das
Problem großzügig. Eine systematische Datenerhebung sei
daher notwendig.
Die FDP-Fraktion betonte, das Vorgehen diskreditiere einen
ganzen Berufsstand und stelle ihn pauschal unter den Verdacht,
Bestimmungen zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu
missachten.
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