Hartmut Hausmann
Einigung über Statut ist in Sicht
Diäten der EU-Abgeordneten
Der in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder gescheiterte
Versuch, eine Einigung über ein Statut für einheitliche
Bezüge der Europaabgeordneten zu erreichen, steht offenbar vor
einem erfolgreichen Abschluss. Mit großer Mehrheit billigte
das Europäische Parlament in Brüssel den Bericht des
Italieners Guiseppe Gargani, wonach die Parlamentarier aus den 25
Mitgliedstaaten künftig monatliche Diäten von 7.000 Euro
erhalten sollen. Das entspricht 38,5 Prozent der Grundbezüge
eines Richters am Europäischen Gerichthof in Luxemburg. Jetzt
muss nur noch der Ministerrat, die Vertretung der Mitgliedstaaten,
mit dem das Projekt weitgehend abgestimmt wurde, zustimmen. Die
sollte eigentlich auf dem EU-Gipfel Mitte Juni erfolgen, doch nach
dem Scheitern der EU-Finanzierung wurde das Thema gar nicht mehr
angesprochen, wohl auch, um angesichts der dort herrschenden
schlechten Stimmung ein erneutes Scheitern zu vermeiden.
Nach der in Absprache mit der Luxemburger
EU-Präsidentschaft gefundenen Lösung würden endlich
die Ungerechtigkeiten beseitigt, die dadurch entstehen, dass
Europäische Parlamentarier immer noch die gleichen Zahlungen
erhalten wie ihre Kollegen in den nationalen Parlamenten, obwohl
sie unter ganz anderen Bedingungen arbeiten müssen.
Bis jetzt erhält beispielsweise ein Italiener mit knapp
12.000 Euro mehr als das 20-fache als einige seiner neuen
osteuropäischen Kollegen, die von 400 bis 800 Euro
unmöglich im teuren Brüssel zurechtkommen
können.
Übergangsfristen bis 2019
Von den gegenwärtigen Europaparlamentariern werden
allerdings nicht alle von der neuen Regelung profitieren
können, denn das Statut soll erst ab 2009, also nach der
nächsten Wahl zum Europaparlament Gültigkeit erlangen.
Darüber hinaus sieht der Entwurf noch einen
Übergangszeitraum bis 2019 vor. In diesen zehn Jahren
können die Länder für ihre Europaabgeordneten
höhere Zahlungen als im Statut vorgesehen leisten, wenn sie
ihre europäischen Abgeordneten mit den nationalen weiter
gleich stellen wollen. Das könnte in Italien und
Österreich der Fall sein. Die Gelder müssen jedoch aus
den nationalen Haushaltskassen fließen.
Mit dem Statut soll zugleich eine neue Reisekostenreglung
für Europas Volksvertreter ab 2009 in Kraft gesetzt werden. In
Zukunft sollen die Pauschalen wegfallen, dafür alle
Reiseaufwendungen nur noch nach Vorlage der Rechnungen erstattet
werden. Bisher benutzen die Abgeordneten des Europäischen
Parlamentes häufig Billigflüge, um dann über die
höhere Pauschale ihren Aufenthalt zu finanzieren. Auch
für die Beschäftigung von persönlichen Mitarbeitern
sollen in Zukunft die Pauschalen wegfallen.
Einheitliches Rentensystem
An Stelle der bisherigen nationalen Renten soll für die
Parlamentarier ein eigenes europäisches Rentensystem
geschaffen werden, zu dem das Europaparlament Beiträge zahlt.
Ein Anspruch auf ein Ruhegehalt und Hinterbliebenenrente besteht
dann ab dem 63. Lebensjahr und erst nach einer längeren
Zugehörigkeit zum Parlament. Auch steuerlich werden die
Volksvertreter von ihren Heimatländern weitgehend abgenabelt.
Künftig müssen sie ihre Einkommenssteuer an die EU
abführen.
Die Einzelstaaten behalten jedoch die Möglichkeit,
zusätzliche Steuern bis zur Höhe der nationalen
Sätze aufzuschlagen. Damit konnte die Zustimmung der der
skandinavischen Staaten gewonnen werden, die auf eine
Gleichstellung mit den nationalen Volksvertretern nach Anrechnung
der Kosten wollen.
Zuletzt war eine Einigung 2003 auch an Deutschland gescheitert,
weil die Berliner Regierung ihre schon angekündigte Zustimmung
widerrief, nachdem die "Bild"-Zeitung eine Kampagne gegen
Abzockerei und Verschwendung europäischer Steuergelder
gestartet hatte. Auch jetzt scheint etwas ähnliches bevor zu
stehen. Die Abgeordneten erhielten einen neuen Fragebogen zur
Gewissenserforschung: Beispielsweise was sie sich dabei gedacht
hätten, für das Statut zu stimmen oder ob sie kein
schlechtes Gewissen hätten, wenn sie mehr Geld als manche
nationale Minister kassierten.
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