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Claudia Heine
Die ewig neuen Bundesländer
Damals ...vor 15 Jahren am 22. Juli 1990:
Volkskammer der DDR verabschiedet das
"Ländereinführungsgesetz"
So "neu" waren die "Neuen Bundesländer" eigentlich auch
1990 nicht. Sie hatten nur 1952 aufgehört zu existieren, als
die Regierung der DDR mit einer Verwaltungsreform die
Länderstrukturen und damit die weitgehende Unabhängigkeit
eines föderalistischen Gebildes beseitigte. An die Stelle der
fünf Länder Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg,
Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen traten 14 Bezirke. Nach
38 Jahren kehrte sich diese Geschichte wieder um: Am 22. Juli 1990
beschloss die erste frei gewählte Volkskammer der DDR das so
genannte Ländereinführungsgesetz.
Mehr als eine Verwaltungsreform
Eigens zu diesem Zweck war die Sondersitzung des Parlaments vor
der Sommerpause einberufen worden. Dominiert wurde das Plenum
jedoch, wie auch in den vorangegangenen Sitzungen, vom Streit
über die Modalitäten, nach denen die DDR dem
Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik beitreten
sollte. Die Wiedereinführung von Länderstrukturen auf dem
Gebiet der DDR war jedoch mehr als eine Verwaltungsreform; mit ihr
legten die Abgeordneten den Grundstein für eine Anpassung an
die föderale Struktur der Bundesrepublik. Ein Prozess, der
weitgehend problemlos verlief. Zwar hatte sich in 14 Kreisen die
Bevölkerung gegen die neue Zuordnung ihrer Kreise zu einem
bestimmten Bundesland ausgesprochen. Die Kreistage, die
letztendlich darüber zu entscheiden hatten, stimmten jedoch in
elf Fällen der Neuordnung zu.
Das Gesetz bestimmte unter anderem, dass Meck-lenburg-Vorpommern
ohne die Kreise Perleberg, Prenzlau und Templin auskommen
müsse, diese fielen an Brandenburg. Brandenburg verlor
wiederum die Kreise Hoyerswerda und Weißwasser an Sachsen und
den Kreis Jessen an Sachsen-Anhalt. Sachsen musste sich ohne die
Kreise Altenburg und Schmölln bilden, die an Thüringen
fielen. Nur Thüringen musste, als ohnehin schon kleinstes
Bundesland, kein Territorium abgeben.
Festgelegt wurde auch, dass die ersten Landtagswahlen am 14.
Oktober stattfinden sollten. Einen Änderungsantrag von
Bündnis 90/Die Grünen und der PDS auf Abschaffung der
5-Prozent-Sperrklausel wiesen die Koalitionsfraktionen jedoch
zurück. Die Angst der kleinen Parteien war nicht
unbegründet. Schon bei der Volkskammer-Wahl am 18. März
waren die Grünen weit hinter den Erwartungen
zurückgeblieben; das Engagement der Bürgerrechtler im
Herbst 1989 hatte keine Entsprechung in Prozentpunkten gefunden.
Auch aus den Landtagswahlen im Oktober ging die CDU als klare
Siegerin hervor. Lediglich in Brandenburg konnte die SPD mit 38
Prozent der Wählerstimmen den Ministerpräsidenten
stellen. Ihre besten Ergebnisse erzielte die CDU in Sachsen (53
Prozent) und Thüringen (45 Prozent). Auch die FDP sorgte
für eine Überraschung. In Sachsen-Anhalt, dem Heimatland
ihres "Zugpferdes" Hans-Dietrich Genscher, erhielten sie
sensationelle 13 Prozent der Stimmen. Während die PDS ohne
Probleme in die neuen Landtage einzog, mussten die
Bürgerrechtler erneut eine bittere Pille schlucken. Die
Listenverbindung Neues Forum/Grüne verpasste in
Mecklenburg-Vorpommern den Einzug ins Parlament, in die anderen
Landtage schaffte sie es nur äußerst knapp.
Viel Altes, wenig Neues
Auch wenn sich die neuen Bundesländer im wesentlichen nach
den Vorbildern der alten konstituierten: In einigem waren sie
tatsächlich neu. So gab sich der Freistaat Sachsen eine
Landesverfassung, deren Grundrechtekatalog mehr als 20 Artikel
umfasst und der damit der umfangreichste einer deutschen
Länderverfassung ist. Erstmalig wurden dort - nicht
einklagbare - soziale Grundrechte als Staatszielbestimmungen
formuliert, wie zum Beispiel das Recht auf Auskunft über
Umweltdaten, auf Datenschutz und das Recht auf Mitbestimmung in den
Dienststellen des Landes. Völlig neu war auch ein bis dahin
nicht praktiziertes Regierungsmodell, das sich in Sachsen-Anhalt
nach der zweiten Landtagswahl 1994 etablierte: das "Magdeburger
Modell". Der frisch gewählte SPD-Ministerpräsident
Reinhard Höppner bildete eine Koalition mit den Grünen,
die aber nur durch die Tolerierung durch die PDS arbeitsfähig
sein konnte. Für eine Sensation sorgte auch die FDP, die ihr
sensationelles Wahlergebnis von 1990 um zehn Prozent und damit auch
den Wiedereinzug ins Landesparlament verfehlte.
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