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bob
Oberste Richter in der EU geben Impulse
Harmonisierung des Steuerrechts
Finanzen. Nach Ansicht der Bundesregierung gehen von der
Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) Impulse
für eine stärkere Harmonisierung des Steuerrechts in der
EU aus. Der EuGH entscheide allerdings nur über die
Vereinbarkeit einer nationalen Regelung mit dem EU-Recht, so die
Regierung in ihrer Antwort (15/5564) auf eine Große Anfrage
der FDP-Fraktion (15/4965). Es sei Sache der EU-Staaten, die
Konsequenzen aus dieser Rechtsprechung zu ziehen.
Die Regierung will nach eigenen Angaben auf eine Harmonisierung
der direkten Steuern innerhalb der EU hinwirken. Sie erklärt,
Steuerpolitik könne in einer immer stärker
zusammenwachsenden Europäischen Union nicht mehr rein national
definiert werden. Sie trete daher dafür ein, durch
stärkere Koordinierung einen steuerlich weitgehend
unverzerrten Binnenmarkt zu schaffen und einen "ruinösen
Wettbewerb" um die niedrigsten Steuersätze zu vermeiden.
Ferner gehe der EuGH davon aus, dass die Mitgliedstaaten auch dort,
wo sie noch zuständig sind, im Einklang mit dem EU-Recht
handeln müssen. Die Bundesregierung werde ihre Spielräume
"voll ausnutzen", heißt es in der Antwort.
Im Übrigen erklärt sie, in der steuerrechtlichen
Literatur werde angesprochen, dass viele steuerliche Vorschriften
mit einem Auslandsbezug aus der Sicht des EuGH nicht mit den
Grundfreiheiten des EU-Vertrags, also der
Arbeitnehmerfreizügigkeit, der Niederlassungsfreiheit, der
Warenverkehrsfreiheit, der Dienstleistungsfreiheit und der
Kapitalverkehrsfreiheit, vereinbar seien. Zur Prüfung
EU-rechtlicher Risiken bei Regierungsangaben eine
Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet worden.
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