Doreen Namislo/Annette Sach
Wahlen nach Zahlen
Die Bundestagswahl aus dem Blickwinkel der
Statistik
Der Bundeswahlleiter, Johann Hahlen, ist wie
auch seine Vorgänger gleichzeitig Chef des Statistischen
Bundesamtes in Wiesbaden. Eine deutsche Tradition, denn bereits bei
den Reichstagswahlen war der damalige Chef des Statistischen
Reichsamtes Reichswahlleiter. Der Bundeswahlleiter, der
maßgeblich für die Vorbereitung, Durchführung und
Nachbereitung der Bundestagswahlen verantwortlich zeichnet, ist
Herr über Unmengen von Daten und Statistiken. Auch in diesem
Jahr laufen wieder alle Zahlen und Daten beiihm zusammen. Hier ein
Auszug aus der Zahlenwelt der Statistiker:
An der vorgezogenen Neuwahl zum 16. Deutschen
Bundestag am 18. September 2005 werden rund 61,9 Millionen
Bürger in 16 Ländern und 299 Wahlkreisen teilnehmen. Um
die 598 Mandate im Deutschen Bundestag bewerben sich 31 Parteien,
darunter 22 mit Landeslisten und Kreiswahlvorschlägen, drei
Parteien nur mit Landeslisten sowie sechs Parteien nur mit
Kreiswahlvorschlägen. Insgesamt treten 3.648 Kandidaten in 299
Wahlkreisen und in 177 Landeslisten auf. Eine Liste der Kandidaten
in den Wahlkreisen und eine Auswahl der Kandidaten auf den
Landeslisten finden Sie in dieser Ausgabe auf den Seiten 14 bis
25.
Von den 598 Abgeordneten werden jeweils die
Hälfte, also 299 nach Wahlkreisvorschlägen
(Direktmandate) in den Wahlkreisen und die anderen 299
Volksvertreter nach den Landeslistenvorschlägen gewählt.
Daher verfügt jeder Wähler über zwei Stimmen. Mit
der so genannten Erststimme kann er einem Bewerber im Wahlkreis und
mit der Zweitstimme einem Kandidaten auf der Landesliste seine
Stimme geben.
Bis zum 2. August 2005 konnten politische
Vereinigungen beim Bundeswahlausschuss anzeigen, dass sie an der
Bundestagswahl 2005 teilnehmen wollen. Vo-raussetzung für eine
Einreichung der Wahlunterlagen waren mindestens 2000
Unterstützerunterschriften. Im Jahr 2005 stellten insgesamt 58
Vereinigungen beim Bundeswahlausschauss einen entsprechenden Antrag
(§ 18 Abs. 4 Nr. 2 Bundeswahlgesetz (BWG) in Verbindung mit
der Rechtsverordnung des Bundesministeriums des Innern vom 21. Juli
2005 (BGBl. I S. 2179).
Der Bundeswahlausschuss hat in seiner Sitzung
am 12. August 2005 in Berlin 26 dieser Vereinigungen für die
Bundestagswahl am 18. September 2005 als Parteien anerkannt. Drei
der politischen Vereinigungen zogen ihre Anzeige zurück, 29
wurde die Anerkennung durch den Bundeswahlausschuss für die
Bundestagswahl 2005 nicht erteilt. Anhand der eingereichten
Unterlagen mussten die Antragsteller darlegen, dass sie
entsprechend dem Wahlgesetz als Partei die Bürger vertreten
und über längere Zeit Einfluss auf die politische
Willensbildung nehmen wollen. Dafür mussten beim
Bundeswahlleiter unter anderem eine Satzung und ein Programm sowie
die Namen der Vorstandsmitglieder hinterlegt werden. Zudem wurde
vom Bundeswahlausschuss auch die Ernsthaftigkeit der Zielsetzung
der einzelnen Parteien geprüft. Parteien, die im Deutschen
Bundestag oder in einem der Länderparlamente aufgrund eigener
Wahlvorschläge seit der letzten Wahl ununterbrochen mit
mindestens fünf Abgeordenten vertreten sind, müssen sich
dem Verfahren nicht unterziehen.
Am 19. August 2005 haben die
Landeswahlausschüsse die Landeslisten folgender Parteien
zugelassen: Die SPD, GRÜNE, FDP, Die Linke., NPD und MLDP sind
in allen 16 Bundesländern mit Landeslisten vertreten, die CDU
in allen Ländern außer in Bayern, die CSU nur in Bayern.
Für die GRAUEN wurden in elf Ländern, für die REP in
neun und die PBC in acht Bundesländern Landeslisten
zugelassen.
Bei der Bundestagswahl 2005 treten nur die
SPD und die FDP in allen 299 Wahlkreisen mit ihren Kandidaten an.
Die CDU ist in allen Wahlkreisen außer in Bayern mit
Kreiswahlvorschlägen und die CSU in allen Wahlkreisen Bayerns
mit Kreiswahlvorschlägen vertreten. Die Grünen bewerben
sich in 297, die NPD in 295 und Die Linke. in 290
Wahlkreisen.
Insgesamt sind von den kandidierenden
Parteien 177 Landeslisten mit 2.906 Bewerbern zugelassen worden.
936 dieser Kandidaten sind Frauen. Bei der Bundestagswahl 2002
waren es lediglich 189 Landeslisten mit insgesamt 2.848 Bewerbern,
davon waren 932 Frauen. Die meisten Bewerber weist die SPD in ihren
16 Landeslisten mit 479 Kandidaten auf, gefolgt von der CDU mit 465
auf 15 Landeslisten.
Für die Abgabe der Erststimmen in den
299 Wahlkreisen wurden für die Parteien und Wählergruppen
von den Kreiswahlausschüssen zusammen 2.062 Bewerber (2002:
1.944) zugelassen, darunter 442 Frauen.
Nach dem geltenden Wahlrecht ist es
möglich, dass Bewerber sowohl in einem Wahlkreis als auch auf
einer Landesliste kandidieren. Ein Wahlbewerber darf aber nicht in
mehreren Wahlkreisen oder auf mehreren Landeslisten gleichzeitig
antreten. Eine Ausnahme dieser Regelung gab es in den Anfängen
der Bundesrepublik bei den Bundestagswahlen im Jahr 1949 und im
Jahr 1953. Eine Kandidatur in zwei oder mehr Wahlkreisen war
dagegen schon immer unzulässig.
Wahlberechtigt sind alle Bundesbürger
über 18 Jahre, die nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Bei dieser Bundestagswahl dürfen erstmals 2,6 Millionen
Erstwähler an die Wahlurnen gehen. Die zahlenmäßig
stärkste Wählergruppe sind Frauen und Männer
zwischen 40 und 50 Jahren. Jeder fünfte Stimmberechtigte
gehört dieser Altersgruppe an. Und auch die älteren
Wähler werden eine immer stärkere Wählergruppe.
Über zehn Millionen Menschen, die über 70 und älter
sind, geben am Wahlsonntag ihre Stimme ab.
Selbstverständlich dürfen auch alle
Deutschen, die im Ausland leben an der Parlamentswahl teilnehmen.
Sie müssen sich allerdings rechtzeitig in das
Wählerverzeichnis ihrer Heimatgemeinde eintragen lassen, in
der sie zuletzt gelebt haben. Danach erhalten diese Wähler die
für die Briefwahl erforderlichen Unterlagen. Doch nicht immer
kann gewährleistet werden, dass die Unterlagen überall
rechtzeitig ankommen.
Bei einer Wahl muss vieles bedacht werden: So
gibt es beispielsweise spezielle Stimmzettel, die blinden
Bürgern die Wahl ermöglichen. Aber nicht alles ist vom
Bundeswahlleiter geregelt: Die Frage, wie lange ein Bürger in
einer Kabine zur Stimmabgabe bleiben darf, ist bis heute nicht
gesetzlich geklärt.
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