bob
Kinder sollen in Zukunft immer Vorrang
erhalten
Regierungsantwort zum Unterhaltsrecht
Recht. Der Kindesunterhalt soll nach Planungen der
Bundesregierung zur Reform des Unterhaltsrechts den Vorrang vor
anderen Ansprüchen erhalten. Dies erklärt die Regierung
in ihrer Antwort (15/6003) auf eine Große Anfrage der
FDP-Fraktion (15/3117) vom April dieses Jahres.
Kinder könnten nicht für sich selbst sorgen und
bedürften damit eines besonderen Schutzes. Besonders
schutzbedürftige minderjährige und in der Ausbildung
befindliche Kinder bis 21 Jahre sollen sich unterhaltsrechtlich
deshalb im ersten Rang befinden. Den zweiten Rang sollen Kinder
betreuende Elternteile und - aus Gründen des
Vertrauensschutzes - langjährige Ehegatten einnehmen.
Sonstiger Ehegattenunterhalt solle in den dritten Rang fallen.
Ein weiterer Schwerpunkt der Reform sei die Stärkung der
nachehelichen Eigenverantwortung. Die geänderte
Lebenswirklichkeit gerade im Hinblick auf die zunehmende
Erwerbstätigkeit von Frauen und die damit einhergehende
gesteigerte Akzeptanz des Grundsatzes der Eigenverantwortung nach
der Ehe müsse sich auch im Unterhaltsrecht niederschlagen,
argumentiert die Regierung.
Sie macht deutlich, die Einverdienerehe werde seltener; immer
mehr verheiratete Frauen - auch mit Kindern - seien
berufstätig. Nach der Scheidung nehme die
Erwerbstätigkeit der Frauen noch einmal deutlich zu; die
weitaus meisten allein erziehenden Mütter seien
erwerbstätig. Andererseits werde laut einer Untersuchung immer
noch in viel zu vielen Fällen kein Kindesunterhalt bezahlt. In
31 Prozent aller Fälle erhielten unterhaltsberechtigte Kinder
den Unterhalt nicht in der festgelegten Höhe,
unregelmäßig oder gar nicht. Allerdings stehe nach einer
anderen Studie fest, dass die Zahlungsbereitschaft bei
Kindesunterhalt deutlich höher sei als beim
Ehegattenunterhalt.
Die Reform des Unterhaltsrechts sehe zugleich eine Anpassung der
geltenden Regelungen an die geänderten gesellschaftlichen
Verhältnisse sowie die Verbesserung und Vereinfachung der
Bestimmungen vor. Dies entlaste auch die Justiz.
Nach Ansicht der Regierung sei der derzeitige, nach der
aktuellen "Düsseldorfer Tabelle" geltende Selbstbehalt eines
gegenüber den Eltern unterhaltspflichtigen Kindes in Höhe
von monatlich 1.400 Euro (einschließlich 450 Euro Warmmiete)
zuzüglich der Hälfte des darüber hinausgehenden
Einkommens "sachgerecht". Die Tabelle geht auf das Jahr 1962
zurück und wurde von den Familiensenaten des
Oberlandesgerichts Düsseldorf weiterentwickelt.
Eigene Altersvorsorge geht vor
Zu einer weiteren Frage der Liberalen nach der familiären
Solidarität bei Unterhalt für pflegebedürftige
Eltern und gleichzeitigem Unterhalt für Kinder erklärt
die Regierung, dieser werde "nicht überstrapaziert". Sie
verweist unter anderem darauf, der notwendige Handlungsspielraum
für Unterhaltspflichtige werde dadurch gewahrt, dass
zunächst vorrangige Ansprüche wie beispielsweise die der
eigenen Kinder und eines Ehegatten berücksichtigt werden
müssten. Weiter werde dem Unterhaltspflichtigen ein deutlich
erhöhter Selbstbehalt zugebilligt, und es werde ein
großzügiger Maßstab bei der Berücksichtigung
von Schulden und Verbindlichkeiten angelegt. Schließlich habe
der Bundesgerichtshof entschieden, dass die eigene angemessene
Altersvorsorge der Sorge für den Unterhaltsberechtigten
grundsätzlich vorgehe.
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