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Personal-Service-Agenturen haben Chance zum
Erfolg
Bericht zur
Arbeitnehmerüberlassung
Wirtschaft und Arbeit. Die Personal-Service-Agenturen (PSA)
haben nach Auffassung des Instituts für Arbeitsmarkt- und
Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (BA) durchaus die
Chance, ein erfolgreiches arbeitsmarktpolitisches Instrument zu
werden. Sie unterlägen jedoch sowohl saisonalen als auch
konjunkturellen Schwankungen, wie es im zehnten Bericht der
Bundesregierung über Erfahrungen bei der Anwendung des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (15/6008) heißt.
Die PSA waren im Jahr 2003 als "besondere Form der
gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung" entstanden.
Ende 2004 habe es 857 PSA mit insgesamt 36.009 Plätzen
gegeben, von denen 27.497 besetzt gewesen seien. Die Diskrepanz
zwischen den eingerichteten PSA-Plätzen und dem erreichten
Besetzungsstand ist nach Darstellung der Regierung darauf
zurückzuführen, dass auch der Leiharbeitsmarkt
konjunkturabhängig sei. Die schwierige Arbeitsmarktlage
schlage sich auch hier nieder. Bis Ende letzten Jahres hätten
von den insgesamt 73.217 bei den PSA wieder ausgeschiedenen
Personen 23.834 eine sozialversicherungspflichtige
Beschäftigung aufgenommen. Die von der Leiharbeitsbranche
befürchteten Verdrängungseffekte gegenüber der
herkömmlichen Arbeitnehmerüberlassung seien nicht
eingetreten, da die PSA ein anderes Ziel verfolgten als reine
Leiharbeitsunternehmen. Bei ihnen stehe nicht die rasche und
flexible Lösung von Personalengpässen, sondern die
endgültige Vermittlung der zunächst probeweise
verliehenen PSA-Beschäftigten an den Entleiher oder einen
anderen Arbeitgeber im Vordergrund. Zielgruppen der PSA seien
Arbeitslose mit individuellen Vermittlungshemmnissen, die
kurzfristig von den Arbeitsagenturen weder in ein normales
Beschäftigungsverhältnis noch zu einem üblichen
Verleihunternehmen vermittelt werden könnten.
Wie aus dem Bericht weiter hervorgeht, gab es im Jahr 2004 im
Jahresdurchschnitt 385.256 Leiharbeitnehmer. Im Jahr 2000 waren es
noch 328.011 gewesen. Damit habe es seit Inkrafttreten des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes im Jahre 1972 noch nie so
viele Leiharbeitnehmer gegeben. Der Höchststand sei im August
2004 mit 430.574 Leiharbeitnehmern erreicht worden. Beim Vergleich
der Zahlen der Jahre 2000 und 2004 ergebe sich, dass die Zahl der
männlichen Leiharbeitnehmer um 16 Prozent, die der weiblichen
aber um 24 Prozent zugenommen habe. Inzwischen, so die Regierung,
ist jede dritte Leiharbeitskraft weiblich. Der Anteil der
ausländischen Arbeitnehmer an allen Leiharbeitern sei zwischen
2000 und 2004 von 18 auf 15 Prozent gesunken. Die kurzfristigen
Verträge von bis zu drei Monaten Dauer überwiegen laut
Regierung immer noch.
Wie es in dem Bericht ferner heißt, sind von 2000 bis 2004
insgesamt 39.269 Anträge auf die Erteilung einer Erlaubnis zur
gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung bei der BA
eingegangen. Davon seien 14.254 Neuanträge und 25.015
Verlängerungsanträge gewesen. Die BA habe 35.546
Antragstellern die Erlaubnis erteilt, nur in 446 Fällen sei
sie versagt worden. Die Gründe seien häufig Steuer- und
Beitragsrückstände gewesen. Ende 2004 hätten 5.516
Arbeitnehmerverleiher eine unbefristete Erlaubnis gehabt, was einem
Anteil von etwa 46 Prozent entspreche. Die Regierung sieht in der
zunehmenden Zahl der unbefristeten Verleiherlaubnisse ein Zeichen
für die steigende Kontinuität und Zuverlässigkeit
der Verleiher im Bereich der legalen
Arbeitnehmerüberlassung.
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