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Bei den Planungsverfahren soll bald mehr Gas
gegeben werden
Infrastrukturprojekte im Verkehrs- und
Energiesektor
Verkehr und Bauwesen. Die Bundesregierung beabsichtigt,
Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben zu beschleunigen.
In einem Gesetzentwurf (16/54) heißt es, die heutigen
Vorschriften zur Planung des Baus und der Änderung von
Bundesfernstraßen, Betriebsanlagen der Eisenbahn, von
Bundeswasserstraßen und Flughäfen würden den
Anforderungen nicht mehr genügen. Vor allem fehle bislang im
Verkehrs- und Energiesektor eine klare Regelung über die
Rechtsstellung von Naturschutzvereinen und sonstigen
Umweltschutzvereinigungen im Anhörungsverfahren zur
Planfeststellung. Der Gesetzentwurf sieht vor, die Rechtsstellung
dieser Vereinigungen derjenigen von privaten Personen
anzugleichen.
Darüber hinaus würden zahlreiche weitere von der
Planungspraxis aufgeworfene Probleme aufgegriffen und
Detaillösungen zur Vereinfachung, Beschleunigung und
Stabilisierung der Planungsverfahren im Verkehrs- und Energiesektor
vorgeschlagen. Die Regierung stellt einen Zusammenhang zwischen
diesem Gesetzentwurf und dem vor kurzem in Kraft getretenen Gesetz
zur Änderung des Verkehrswegebeschleunigungsgesetzes her.
Darin hatte sie angekündigt, Planungsverfahren weiter zu
vereinfachen und zu beschleunigen, um damit den ostdeutschen
Ländern einen "gleitenden Übergang" in ein für ganz
Deutschland verbessertes und vereinheitlichtes Planungsrecht zu
ermöglichen.
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme die Initiative zwar
begrüßt, aber auch Änderungsbedarf angemeldet. Die
Regierung wird aufgefordert, Regelungen in das
Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes aufzunehmen, denen sich die
Länder bei ihren eigenen Verwaltungsverfahrensgesetzen
anschließen könnten, um einer Rechtszersplitterung
vorzubeugen. Die Länderkammer weist darauf hin, dass im
Entwurf eine Geltungsdauer von fünf Jahren für
Planfeststellungsbeschlüsse festgeschrieben ist.
Gegebenenfalls sei ein Verlängerungsverfahren erforderlich.
Dieses Verfahren mit integrierter Anhörung sei aufwändig
und mit Rechtsunsicherheit behaftet. Dies könnte man sich
sparen, heißt es weiter, wenn nach fünf Jahren auf das
Verlängerungsverfahren verzichtet und für die
Planfeststellungsbeschlüsse eine Geltungsdauer von zehn Jahren
vorgesehen würde. Empfohlen wird, die vorgesehene Befristung
zu streichen. Die Regierung unterstreicht in ihrer
Gegenäußerung, dass sich die fehlende Berechenbarkeit der
Dauer von Planungsverfahren vielfach als Investitionshemmnis
auswirkt. Das Gesetz werde eine höhere Planungssicherheit
schaffen und ermöglichen, dass privates Kapital für
Infrastrukturvorhaben zur Verfügung gestellt wird. Die
Regierung will an ihren Vorschlägen festhalten, steht aber der
Aufnahme einzelner Vorschläge des Bundesrates offen
gegenüber.
Geltungsdauer verlängern
Der Bundesrat will mit einem anderen Gesetzentwurf (16/45)
erreichen, dass das zum Jahresende auslaufende
Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz um ein Jahr bis Ende 2006
verlängert wird. Durch das auf die neuen Länder
beschränkte und zeitlich befristete
Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz aus dem Jahre 1991 soll
der Ausbau der Verkehrswege im Osten forciert werden.
Von den weiterhin nur in den neuen Ländern geltenden
Sonderregelungen dieses Gesetzes nennt die Länderkammer
besonders die Beschränkung des Rechtswegs für Klagen
gegen Planfeststellungsbeschlüsse auf die erst- und
letztinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts.
Damit wird im Vergleich zu den Verfahren in den alten
Bundesländern eine um etwa zwei Jahre schnellere gerichtliche
Nachprüfung erreicht. Da die zur Angleichung der
Lebensverhältnisse in Ost und West erforderlichen
Infrastrukturvorhaben noch immer nicht alle auf den Weg gebracht
sind, hält der Bundesrat die Verlängerung des Gesetzes
über dieses Jahr hinaus für angebracht. Sollte es nicht
zu dieser Verlängerung kommen, würde ab 2006
beispielsweise der Instanzenzug in verwaltungsgerichtlichen
Streitigkeiten wieder eröffnet. Erhebliche Verzögerungen
bei den erforderlichen Infrastrukturvorhaben und ein
zusätzlicher Verwaltungsaufwand sowie höhere Kosten seien
zu erwarten.
Die Bundesregierung lehnt diesen Gesetzentwurf in ihrer
Stellungnahme ab. Sie habe mit ihrem eigenen Entwurf zur
Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben
deutlich gemacht, dass sie diese Planungsverfahren nicht nur in den
neuen Ländern, sondern auch in Westdeutschland vereinfachen
und zügiger gestalten will.
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