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wol
Mehr als 200 Vorschriften streichen
Bürokratieabbau
Inneres/Wirtschaft und Arbeit/Verbraucherschutz. Die
Bundesregierung möchte mehr als 200 Gesetze und
Rechtsverordnungen aufheben. Dazu hat sie drei Gesetzentwürfe
(16/27, 16/28, 16/34) eingebracht.
Die Regierung erklärt dazu, der umfangreiche Bestand an
Normen innerhalb Deutschlands stelle eine "nicht unerhebliche
Belastung für Bürger, Unternehmen, Verwaltung und
Gerichte" dar. Für formal geltendes Bundesrecht, das aber
heute keine praktische Wirkung mehr entfalte, bestehe daher die
Notwendigkeit, sie zu entfernen. Die Regierung bezieht sich dabei
auf Beschlüsse vom Februar und Juli 2003, in denen die
Bereinigung des Bundesrechts zu einem Kernprojekt des
Bürokratieabbaus erklärt worden war.
Vorgesehen ist danach etwa im Bereich des Innenministeriums die
Aufhebung des Gesetzes über die Volksentscheide auf Grundlage
der in Rheinland-Pfalz und Niedersachsen zustande gekommenen
Volksbegehren, die Auflösung des Gesetzes zur Änderung
des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes, die Aufhebung
des Gesetzes zur Regelung des Verhältnisses von
Kriegsfolgegesetzen zum Einigungsvertrag, aber auch die Aufhebung
der Verordnung über Bewährungsanforderungen zur
Einstellung von Bewerbern aus öffentlichen Verwaltungen in ein
Bundesbeamtenverhältnis. Aufgehoben werden sollen nach dem
Gesetzentwurf auch Artikel in mehreren Gesetzen zur Änderung
beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften, im
Nebentätigkeitsbegrenzungsgesetz von 1985 und bei der
Aufhebung der Verordnung über die Gewährung von
Weiterverpflichtungsprämien für Zeitsoldaten.
Entfallen sollen künftig auch 65 Gesetze im
Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für
Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, die heute
keine praktische Wirkung mehr entfalten. Eine entsprechende
Bereinigung des Bundesrechts diene dem Abbau von Bürokratie,
heißt es. Aufgehoben werden sollen etwa das Gesetz über
die Liquidation der Deutschen Rentenbank und über weitere
Maßnahmen zur Abwicklung der landwirtschaftlichen
Entschuldung, das Reichsnährstands-Abwicklungsgesetz oder die
Verordnung über Erstattungen bei der Ausfuhr von
Milch-erzeugnissen. In seiner Stellungnahme spricht sich der
Bundesrat für die Aufrechterhaltung einer Vorschrift im
Grundstücksverkehrsgesetz aus; diesem Änderungsvorschlag
und weiteren stimmt die Regierung zu.
Im Weiteren möchte die Regierung 46 Vorschriften im
Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Arbeit aufheben. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf
(16/34) vorgelegt, der ebenfalls auf die im Juli 2003 von der
Regierung beschlossene "Initiative Bürokratieabbau"
zurückgeht. Betroffen seien vor allem veraltete, sachlich
überholte und solche Rechtsvorschriften, die ihren
Anwendungsbereich verloren haben. Aufgehoben wird etwa das "Gesetz
zum Schutz des Bernsteins", das nicht mehr gebraucht werde, weil
der bezweckte Schutz bereits durch das Recht des unlauteren
Wettbewerbs gewährleistet sei. Auch das Gesetz über
steuerliche Maßnahmen bei der Stilllegung von
Steinkohlenbergwerken soll entfallen. Die durch das Gesetz
begünstigte Aktionsgemeinschaft Deutsche Steinkohlenreviere
GmbH existiere seit Anfang der 90er-Jahre nicht mehr.
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