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sas
Qualifikation vereinheitlichen
Reform der Hufschmiedausbildung
geplant
Verbraucherschutz. Der Beruf des Hufschmiedes soll an die
Erfordernisse des Tierschutzes sowie eines erweiterten
Dienstleistungsmarktes angepasst werden. Die Bundesregierung hat
dazu einen Gesetzentwurf über die Reform
hufbeschlagrechtlicher Regelungen und zur Änderung
tierschutzrechtlicher Vorschriften (16/29) vorgelegt, mit dem zwei
EU-Richtlinien in deutsches Recht umgesetzt werden.
Die Regierung verweist auf die besondere Rolle von Hufschmieden
als Kooperationspartner von Tierärzten bei Behandlungen des
Bewegungsapparates sowie als kompetenter Berater des Pferdehalters
bei Fragen zur Pflege, Gesundheit und zum Schutz der Tiere.
Angesichts ihres hohen Einflusses auf die Gesundheit, Lebensdauer
und das Wohlbefinden von Pferden würden unterschiedliche
Ansprüche an die Qualifikation dieser Fachkräfte als
"untragbar" angesehen.
Aus Regierungssicht ergibt sich daraus die Notwendigkeit, die
staatliche Anerkennung für die Tätigkeit des Huf- und
Klauenbeschlags, für Hufbeschlagschulen sowie für
Hufbeschlaglehrschmieden aufrechtzuerhalten. Mit ihrem
Gesetzentwurf möchte die Regierung deshalb für ein
einheitlich hohes "Ausbildungs- und Prüfungsniveau", einen
fairen Wettbewerb im ganzen Bundesgebiet sowie für
Mobilität und Flexibilität der ausgebildeten Hufschmiede
sorgen und das aus dem Jahr 1940 stammende Hufbeschlaggesetz
ändern. Gleichzeitig möchte sie klarstellen, dass der
Huf- und Klauenbeschlag nicht dem Handwerk zuzurechnen sei und
Unsicherheiten beseitigen, was die Eintragungspflicht von
Hufschmieden in die Handwerksrolle anbelangt. Der Bundesrat regt in
seiner Stellungnahme zu der Novelle eine Reihe von Änderungen
und Klarstellungen an.
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