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Startseite > DIALOG > Online-Konferenzen > 2003 > Online-Konferenz des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zum Thema "Islamisches Recht und Menschenrechte" 12. November 2003 >
Islamisches Recht
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Online-Konferenz "Islamisches Recht und Menschenrechte"

Rainer Funke, FDP

Die vom Ausschuss für Menschenrechte am 22. Oktober durchgeführte Anhörung zum Thema Islam und Menschenrechte hat deutlich gemacht, dass es im Umgang mit islamischer Kultur keine Verallgemeinerungen geben darf. Zu oft wird, gerade auch in Deutschland, von "dem Islam" im Zusammenhang mit Menschenrechtsverletzungen gesprochen. Die Anhörung machte auch deutlich, dass genauso pauschal in islamischen Ländern "Menschenrechte" mit westlicher Einmischung gleichgesetzt wird. Beides ist ebenso falsch wie gefährlich für die weltweite Achtung von Menschenrechten.

Im Malaysien werden Frauen zunehmend aus dem öffentlichen Leben segregiert. Sowohl in Malaysien als auch im Iran bestehen erhebliche Beschränkungen von Frauen und Nicht-Muslimen im Familien- und Erbrecht. Es bestehen Heiratsverbote zwischen den Religionen. Auch ist die Diskriminierung von Frauen und Nicht-Muslimen bezüglich Sorgerecht nicht zu übersehen. Dies ist nur eine Auswahl der von den Experten vorgetragenen Beispiele. Es wurde auch deutlich, dass internationale Verträge zur Achtung von Menschenrechten praktisch keinerlei Auswirkung haben.

Daher ist jedes islamische Land gesondert zu betrachten, wenn es um den Einfluss von islamischer Religion auf die Menschenrechte geht. Gleichzeitig ist die "richtige" Auslegung des Korans und der Anwendung der Scharia innerhalb der islamischen Länder umstritten. Die inner-islamische Debatte zwischen Modernisten und Traditionalisten nimmt zu. Dieser offene Diskurs ist Anlass zur Hoffnung auf Modernisierung.

Reformen müssen von innen kommen. Der Appell aller eingeladener Experten war, die Entwicklungen in islamischen Ländern zu hinterfragen, sich aber nicht einzumischen. Das Gebot der Nicht-Einmischung kann - angesichts der eklatanten Verstöße gegen internationale Menschenrechtserklärungen - keine Option sein. Religiöse Vorbehalte dürfen kein Schutzschild gegen effektiven Menschenrechtschutz sein! Es ist daher die Pflicht der Bundesregierung auf bi-lateraler Ebene Menschenrechtsverletzungen anzuprangern.

Auf dem Weg zu Reformen im Islam müssen Vorurteile auf beiden Seiten abgebaut werden. Dazu muss eine Basis für Vertrauen geschaffen werden, durch offenen Meinungsaustausch und hervorheben von gemeinsamen Werten, aber auch durch offene Kritik. Die von den Experten bestätigte Zunahme von islamischen Fundamentalismus ist besorgniserregend. Der Hinweis auf kulturelle und religiöse Unterschiede darf nicht zu einem Schutzschild vor Moderne werden!

Quelle: http://www.bundestag.de/dialog/Konferenzen/2003/menschenrechte/menschen_funke
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