Uwe Karl Beckmeyer
Senator a.D.
Geboren am 26. März 1949 in Bremerhaven
verheiratet, 1 Sohn
Uwe Beckmeyer trat 1969 der Sozialdemokratischen Partei
Deutschlands (SPD) bei und ist seit 1970 Mitglied der Gewerkschaft
Erziehung und Wissenschaft (GEW).
1968: Wirtschaftsgymnasium, Abitur
1968-1970: Studium der Erziehungswissenschaften 1. und 2.
Staatsexamen
1970-1975: Schuldienst beim Magistrat der Stadt Bremerhaven als
Mathematik- und Physiklehrer
1972-1987: Mitglied des Vorstandes des SPD Unterbezirks
Bremerhaven
1977-1987: Vorsitzender des SPD Unterbezirks Bremerhaven
1975-1987: Abgeordneter der Bremischen Bürgerschaft (Landtag)
für die Sozialdemokratische Partei Deutschlands
Ausschussarbeit: Häfen, Schifffahrt und Verkehr; Wirtschaft
und Außenhandel
1979-1987: Stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD in der
Bremischen Bürgerschaft (Landtag)
Sprecher der Deputation für Arbeit
1987-1991: Senator für Wirtschaft, Technologie und
Außenhandel
Stellvertretendes Mitglied des Deutschen Bundesrates
1991-1995: Senator für Häfen, Schifffahrt und
Außenhandel
Senator für Bundesangelegenheiten und Bevollmächtigter
der Freien Hansestadt Bremen beim Bund
Mitglied des Deutschen Bundesrates
Vorsitzender des Ausschusses für Verkehr, Post und
Telekommunikation des Deutschen Bundesrates
1995-1999: Senator für Häfen, überregionalen Verkehr
und Außenhandel
Senator für Arbeit
Mitglied des Deutschen Bundesrates
Vorsitzender des Ausschusses für Verkehr des Deutschen
Bundesrates
Mitglied des Beirates der Regulierungsbehörde für
Telekommunikation und Post
seit 1999: Mitglied der Bremischen Bürgerschaft
(Landtag)
Mitglied des Haushalts- und Finanzausschusses
Mitglied des Vermögensausschusses
seit 2000: Geschäftsführender Gesellschafter der UWE
BECKMEYER GmbH, Bremerhaven, Unternehmensberatung und
Projekt-Consulting
seit 2004: Vorsitzender der Arbeitsgruppe Verkehr, Bau- und
Wohnungswesen und Verkehrspolitischer Sprecher der
SPD-Bundestagsfraktion
Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages
- Ordentliches Mitglied
- Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Die nach den Verhaltensregeln für die Mitglieder des Deutschen Bundestages veröffentlichungspflichtigen Angaben werden zum Zeitpunkt des Erscheinens des 2. Teils des Amtlichen Handbuches veröffentlicht.