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Hartmut Hausmann
EU schließt Lücken im Schutz der
Auto-Haftpflichtversicherungen
Einfachere Hilfe bei Unfällen auf Europas
Straßen
Wer im Ausland in einen Autounfall verwickelt war, weiß
meist ein Lied davon zu singen, welch großer Papierkrieg
daraus entstehen kann und wie schwer es ist, die entstandenen
Schäden ersetzt zu bekommen. Zwar wurden bereits von der EU
zahlreiche Regelungen zur Verbesserung der Situation erreicht, doch
erst mit der jetzt im Europäischen Parlament in Straßburg
in zweiter Lesung verabschiedeten 5. Richtlinie zur
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung sollen die letzten
größeren Lücken im Versicherungsschutz geschlossen
werden. Der neue Gesetzgebungsvorschlag soll es den Bürgern
erleichtern, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen,
einen effizienten und grenzüberschreitend gültigen
Versicherungsschutz zu erhalten sowie ein Auto in einem anderen
Mitgliedstaat zu kaufen oder zu verkaufen und Versicherungsschutz
bis zur endgültigen An- oder Ummeldung jenseits der Grenze zu
garantieren. Zugleich soll der Abschluss einer kurzfristigen
Haftpflichtversicherung erleichtert werden, wozu oft
Versicherungsgesellschaften nicht bereit waren. Dadurch soll auch
ein Versicherungsschutz für Personen gewährleistet sein,
die sich vorübergehend in einem anderen Mitgliedstaat
aufhalten oder die ein Kraftfahrzeug in einem anderen Mitgliedstaat
erworben haben und dieses vor seiner Zulassung im Einfuhrland
kurzfristig versichern müssen. Durch eine Pflichtversicherung
soll der Rechtsschutz für die Opfer von
Kraftfahrzeugunfällen verbessert werden. Wichtig ist dabei
auch, dass bei einem Umzug in ein anderes EU-Land der
Versicherungsschutz auch ohne automatische Ummeldepflicht erhalten
bleibt.
Die Initiative zu diesem Schritt ging auf Beschwerden der
Bürger zurück, deren Sorgen vom Parlament aufgegriffen
wurden und im Jahr 2001 in die Aufforderung an die Kommission
mündeten, die bestehenden Richtlinien zur
Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge zu
überarbeiten. Erste gesetzliche Regelungen waren zwar schon in
den 70er- und 80er-Jahren erlassen worden, doch diese
berücksichtigten weder die Handelsentwicklungen auf dem
EU-Binnenmarkt noch den Anstieg des grenzüberschreitenden
Verkehrs. Die ersten drei Richtlinien führten die Pflicht
für alle Kraftfahrzeuge in der Gemeinschaft ein, eine
Haftpflichtversicherung abzuschließen
(Kfz-Pflichtversicherung). Durch die allgemeine Geltung der
Versicherungsbestätigung im gesamten Gebiet der Gemeinschaft
machten die Richtlinien die Versicherungskontrollen an den Grenzen
überflüssig. Dies war ein wichtiger Schritt zur
Gewährleistung des freien und grenzüberschreitenden
Personen- und Warenverkehrs. Doch der Versicherungsschutz
erstreckte sich nicht auf Verkehrsunfälle, die sich in einem
anderen Staat als dem Wohnsitzstaat des Geschädigten zutragen
(gebietsfremde Geschädigte). Die vierte
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsrichtlinie sah
schließlich einen wirksamen Mechanismus für die
Regulierung von Entschädigungsansprüchen bei
Unfällen im Ausland vor, verbunden mit der Pflicht der
Versicherer, Ansprechpartner im Heimatland des Geschädigten zu
stellen.
Nach der ersten Lesung des Ministerrats der EU hat das Parlament
noch einige Änderungsanträge verabschiedet, die unter
anderem den Versicherungsschutz noch effizienter gestalten und den
Informationsaustausch erleichtern sollen. So fordern die
Abgeordneten, dass der Versicherer die notwendigen Kosten der
Rechtsverfolgung (Rechtsberatung, Sachverständige,
Gerichtskosten) erstatten muss.
Berichte ins Internet stellen
Um die Unfallberichte der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder
anderer Behörden den Geschädigten und den Versicherern
zur Verfügung zugänglich zu machen, sollen die
Mitgliedstaaten eine öffentliche Internet-Seite einrichten.
Aus einem solchen Zentralregister könnten alle interessierten
Parteien die Dokumente aufrufen, wodurch die Regulierung von
Unfallschäden beschleunigt und somit Kosten gesenkt werden
könnten.
Der Mindestdeckungsbetrag soll eine Million Euro je Unfallopfer
und, wie vom Parlament bereits in erster Lesung gefordert wurde,
fünf Millionen Euro je Unfallereignis, ungeachtet der Anzahl
der Geschädigten, betragen. Die ist nach Aussage des
Abgeordneten Joachim Würmeling (EVP) vor allem deshalb
notwen-dig, weil in Ost- und Südosteuropa immer noch sehr
niedrige Deckungssummen Pflicht sind. Um diese
Mindestdeckungssummen einzuführen, können die
Mitgliedstaaten, falls erforderlich, eine Übergangszeit von
bis zu fünf Jahren festlegen.
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