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Diskriminierungen generell ächten
Bundesregierung legt Gesetzentwurf
vor
Famlie. Die Bundesregierung will drei EU-Richtlinien in
deutsches Recht umsetzen, die zum Ziel haben, eine Diskriminierung
von Menschen generell zu verhindern. In ihrem Gesetzentwurf
(15/4538), der unter anderem ein Antidiskriminierungsgesetz sowie
ein Gesetz zum Schutz der Soldatinnen und Soldaten vor
Diskriminierungen enthält, heißt es, Benachteiligungen
aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des
Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung,
des Alters oder der sexuellen Identität seien zu verhindern
oder zu beseitigen. Festgelegt werden der Anwendungsbereich
(Arbeitsleben, soziale Vergünstigungen, Bildung,
zivilrechtlicher Teil) und die Begriffe der unmittelbaren und
mittelbaren Diskriminierung sowie der Belästigung und
sexuellen Belästigung. Darüber hinaus geht es um die
arbeitsrechtlichen Bestimmungen zum Schutz der Beschäftigten
mit einem ausdrücklichen Benachteiligungsverbot sowie seinen
Ausnahmeregelungen. Beschrieben werden ferner Maßnahmen und
Pflichten des Arbeitgebers sowie die Rechte der Beschäftigten,
die aus dem Beschäftigtenschutzgesetz hervorgehen.
Kernstück seien dabei Regelungen zur Entschädigung und
zum Schadensersatz. Darüber hinaus enthält der
Gesetzentwurf Regelungen zum Schutz vor Benachteiligungen im
Zivilrechtsverkehr. Über das EU-Recht hinausgehend werden auch
die Merkmale Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter,
sexuelle Identität und Geschlecht in den zivilrechtlichen
Diskriminierungsschutz einbezogen, weil, so die Regierung,
ansonsten wesentliche Bereiche des rechtlichen Lebens aus dem
Benachteiligungsschutz ausgeklammert blieben.
Die Regierung betont, dass der Antidiskriminierungsstelle des
Bundes eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung von
Diskriminierungen zukomme. Die Stelle werde beim Bundesministerium
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eingerichtet. Sie
werde neben den Beauftragten des Bundestages oder der Regierung,
die ebenfalls gegen Diskriminierungen bestimmter Personengruppen
vorgehen, unabhängig die Betroffenen informieren und beraten,
Beratung durch andere Stellen vermitteln und eine gütliche
Beilegung zwischen den Beteiligten anstreben. Zusätzlich habe
die Stelle die Aufgabe, wissenschaftliche Untersuchungen
vorzunehmen, dem Bundestag regelmäßig über
Diskriminierungen zu berichten und Empfehlungen abzugeben. Der
Antidiskriminierungsstelle werde ein "beratender Beirat"
beigeordnet.
Für Unternehmen könnten aus der Anwendung der
Vorschriften nur dann zusätzliche Kosten entstehen, wenn sie
im Geschäftsverkehr unzulässige Unterscheidungen wegen
der im Gesetz genannten Merkmale vornehmen, berichtet die
Regierung. Sowohl Unternehmen als auch öffentliche
Dienststellen könnten schadensersatzpflichtig werden, wenn sie
Beschäftigte oder Bewerber diskriminieren. Die Regierung geht
davon aus, dass Frauen bei allen Diskriminierungsmerkmalen
besonders betroffen sind. Sie hält es daher für wichtig,
dass Frauen auch von den neuen Schutzmöglichkeiten Gebrauch
machen. Frauen benötigten daher eine besondere Ermutigung,
sich gegen Diskriminierungen zur Wehr zu setzen.
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