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Infrastruktur entsteht
Elektronische Gesundheitskarte
Gesundheit und Soziale Sicherung. Um eine reibungslose
Einführung der elektronischen Gesundheitskarte zu sichern,
will die Bundesregierung die dafür notwendige Infrastruktur
gesetzlich verankern. Hierzu hat sie einen Gesetzentwurf (15/4924)
vorgelegt, der die Organisationsstruktur der neu gegründeten
Gesellschaft für Telematik und die Finanzierung der
Infrastruktur regeln soll. Nach geltendem Recht sei es die Aufgabe
der Selbstverwaltung in der gesetzlichen Krankenversicherung, die
notwendige Infrastruktur für die Einführung der
elektronischen Gesundheitskarte zu schaffen, so der Entwurf. Die
Spitzenorganisationen der Krankenversicherung hätten die
Gesellschaft für Telematik gegründet, damit sie die
relevanten Festlegungen im Sinne einer besseren
Handlungsfähigkeit mit qualifizierter Mehrheit treffen
können, heißt es. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die
Gesellschaft für Telematik künftig die
Vertragsgemeinschaft bei allen Beschlüssen zur
Telematikinfrastruktur ersetzt. Finanzierungsfragen sollen in der
Kompetenz der Vertragsgemeinschaft bleiben. Die Vorlage wurde am
24. Februar im Plenum beraten und an den Fachausschuss
überwiesen.
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