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Mehrheit für längere
Gültigkeit
Expertenanhörung zu
Planfeststellungsbeschlüssen
Verkehr und Bauwesen. Überwiegend auf Zustimmung bei
Sachverständigen stieß bei einer Anhörung des
Verkehrsausschusses am 23. Februar die Absicht eines vom Bundesrat
vorgelegten Gesetzentwurfs (15/409), beim Bau von
Bundesfernstraßen die Gültigkeit der
Planfeststellungsbeschlüsse von jetzt fünf Jahren auf
zehn Jahre zu verlängern. So wird aus Sicht von Ekhart Maatz
vom nordrhein-westfälischen Verkehrsministerium Planungs- und
Rechtssicherheit bei Projekten gewährleistet, deren Bau wegen
Finanzierungsschwierigkeiten angesichts der angespannten
Haushaltslage erst mit Verspätung begonnen werden kann oder
unterbrochen werden muss.
Allerdings wurde bei dem Hearing auch die Notwendigkeit einer
solchen Änderung des Bundesfernstraßengesetzes
bezweifelt. Zudem wurde kritisch gefragt, ob durch eine
Zehn-Jahres-Frist die Interessen der von solchen Bauvorhaben
betroffenen privaten Grundstückseigentümer nicht zu stark
beeinträchtigt werden könnten. Hintergrund des
Vorstoßes des Bundesrats sind die Finanzierungsprobleme bei
Bundesfernstraßen und die juristische Unklarheit, ob
Planfeststellungsbeschlüsse bei gestarteten, aber
unterbrochenen Vorhaben aufgehoben werden können. Für die
Verkehrsministerien aller Bundesländer begrüßte
Maatz den Gesetzentwurf, weil man heutzutage bei Beginn der Planung
für ein Straßenvorhaben kaum noch wissen könne,
wieviel Geld wann zur Verfügung stehen werde: "Die Anpassung
des Planungsrechts ist die Konsequenz der haushaltsrechtlichen
Wirklichkeit." Die Straßenbauverwaltung könne je nach
Finanzlage flexibel reagieren, wenn ein Feststellungsbeschluss
prinzipiell zehn Jahre in Kraft sei. Die Gültigkeit müsse
indes auf diese Zeit begrenzt werden, eine eventuelle Ausdehnung um
nochmals fünf Jahre lehnte Maatz ab. Auch Eckart Hien,
Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, befürwortete die
vom Bundesrat avisierte Neuregelung. Er plädierte dafür,
die Zehn-Jahres-Regelung über Bundesfernstraßen hinaus
auch für andere Straßenprojekte einzuführen. Der
Tübinger Rechtsprofessor Michael Ronellenfitsch betonte
ebenfalls, bei Straßenprojekten seien die Belange der
Eigentümer in der Rechtsprechung "fest verankert". Der
Würzburger Rechtsanwalt Helmut Holzapfel sieht mit Blick auf
die Interessen der Eigentümer den Entwurf
"verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt". Bei
Straßenbauvorhaben könnten vom Beginn der Planung
über langwierige Gerichtsverfahren bis hin zur Dauer des
Feststellungsbeschlusses einschließlich der Bauarbeiten schon
jetzt 15 bis 20 Jahre vergehen.
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