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sas
Flugverkehr in Deutschland künftig mit acht
Knotenpunkten
Koalitionsantrag angenommen
Verkehr und Bauwesen. Der Flugverkehr in Deutschland soll nicht
alleine über ein Drehkreuz abgewickelt werden, sondern
über acht Standorte. Dies entschied der Deutsche Bundestag mit
seinem Votum am 24. Februar über die ihm vorliegenden drei
Anträge zum Luftverkehrsstandort Deutschland. Einer
Beschlussempfehlung (15/4876) des federführenden Ausschusses
folgend, nahmen die Abgeordneten einen Koalitionsantrag (15/4518)
an, der sich für die Weiterentwicklung von so genannten
Knotenpunkten im Luftverkehr aussprach.
Ein anderes Konzept verfolgte die Unionsfraktion in ihrem Antrag
(15/3312), der sich nicht durchsetzen konnte. Sie favorisierte den
bedarfsgerechten Ausbau des Frankfurter Flughafens und forderte,
der Bundestag solle sich eindeutig hinter diesen Ausbau als
größtem Drehkreuz in Deutschland stellen. Ebenfalls
abgelehnt wurde ein Antrag der FDP-Fraktion (15/4517), der sich von
den beiden anderen Initiativen dadurch unterschied, dass er die
europaweite Einführung der Kerosinbesteuerung forderte. Dies
sei in dem Koalitionsantrag nicht enthalten, argumentierten die
Liberalen. Auch zeigten sie sich mit der Union in der Frage nach
der Anzahl von Standorten von Flughäfen nicht einig. Zwar
handle es sich in Frankfurt um einen sehr wichtigen Flughafen,
dessen alleiniger Ausbau löse aber nicht alle Probleme der
Luftfahrt in Deutschland, hatten die Abgeordneten in den Beratungen
des Fachausschusses argumentiert.
Bündnis 90/Die Grünen nannten das Eintreten der Union
für nur einen Flughafen einen
"Frankfurt-Unterstützungsantrag" und forderten in diesem
Zusammenhang, dass man sich nicht zum Lobbyisten eines einzelnen
Flughafens machen dürfe. Auch gaben sie zu erkennen, dass sie
die problematischen Seiten des Flugverkehrs in den übrigen
Anträgen vermissten. Dazu zählten sie den Fluglärm,
die Umweltbelastung sowie das zunehmende Problem des
Treibhauseffektes durch wachsenden Flugverkehr. Aus ihrer Sicht
wird der Flugverkehr besser behandelt als etwa der Verkehr auf der
Schiene oder auf der Straße, da es für den
grenzüberschreitenden Luftverkehr immer noch keine
Mehrwertsteuer gäbe. Gleiches gelte auch für die
Besteuerung des Treibstoffs. Sie traten dafür ein, bei der
nächsten Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls den
Flugverkehr mit aufzunehmen.
Ihr Bedauern, dass es nicht zu einem
fraktionsübergreifenden Antrag gekommen sei, äußerte
die SPD-Fraktion. Sie verwies auf eine Vielzahl von
Gemeinsamkeiten, letztlich habe man sich aber bei der Anzahl von
Standorten nicht einigen können. So sei nicht nur ein
einzelner Flughafen von nationaler Bedeutung, es gelte vielmehr die
Verkehrsknotenpunkte weiter zu entwickeln. Aus Sicht der
Sozialdemokraten ist es besonders wichtig, den europäischen
und internationalen Rahmen bei der Frage nach Standorten in
Deutschland einzubeziehen. Für die CDU/CSU-Fraktion geht es
insbesondere darum, den bedarfsgerechten Ausbau des Frankfurter
Flughafens zu unterstützen. Für sie steht fest, dass die
Engpasssituation bei den Flughafenkapazitäten, insbesondere am
Drehkreuz Frankfurt, sich für die gesamtwirtschaftliche
Entwicklung nachteilig auswirken wird. Deshalb setze sie sich auch
mit Nachdruck für den Ausbau dieses einen Flughafens ein. Im
Unterschied zu den Liberalen hielt die Union eine lediglich
EU-weite Einführung der Kerosinsteuer nicht für
ausreichend. Dies müsse weltweit geregelt werden.
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