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Streit um Verwaltungsratssitze
Absatz- und Holzabsatzfondsgesetz
Verbraucherschutz. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur
Änderung des Absatzfondsgesetzes und des
Holzabsatzfondgesetzes (15/4641) ist unter Experten umstritten. Das
wurde bei einer Anhörung am 23. Februar deutlich. Der Entwurf
sieht vor, dass Absatzfonds und Holzabsatzfonds der Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung die Sach- und
Personalkosten erstatten sollen, die ihr für die Erhebung von
Beiträgen entstehen. Dabei handelt es sich jährlich um
etwa 2,6 Millionen Euro, die bislang aus den Verwaltungsmitteln der
Bundesanstalt finanziert werden. Zudem soll die Centrale
Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft (CMA) nicht
mehr durch drei Mitglieder im Verwaltungsrat des Absatzfonds
vertreten sein.
Gremien entflechten
Der Bundesrechnungshof (BRH) und der Deutsche Bauernverband
(DBV) stimmten den vorgeschlagenen Neuerungen im Bereich der Kosten
zu. Während der DBV ausführte, dass "Kosten dort erhoben
werden sollen, wo sie anfallen", äußerte eine Vertreterin
der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände
Bedenken. Der Beitrag von etwa 695.000 Euro, den der
Holzabsatzfonds damit künftig zahlen solle, sei sehr hoch und
würde einen so kleinen Fonds sehr stark treffen. Es stelle
sich daher die Frage, ob der Holzabsatzfonds künftig die
Qualität seiner Arbeit halten könne. Man bitte um
ausreichend Zeit, um sich auf die Änderungen einstellen zu
können. Die Verbände akzeptierten den zweiten zentralen
Punkt der geplanten Gesetzesänderung, die vorgesehene
Entflechtung der Gremien. Nach dem Vorschlag der Bundesregierung
soll die gegenseitige personelle Verzahnung des Verwaltungsrates
des Absatzfonds mit der CMA aufgehoben werden. Damit soll es
künftig keine Doppelfunktion mehr geben. Uneins waren die
Experten aber in dem Punkt, ob darüber hinaus auch die Zahl
der Mitglieder des Verwaltungsrates von bisher 23 auf 20 reduziert
werden soll.
Der Vertreter des BRH sowie der Sachverständige Thomas von
Danwitz von der Universität zu Köln begrüßten
die Entflechtung als ein Instrumentarium, mit dem einer
möglichen Interessenkollision entgegengewirkt werden
könne. Danwitz sprach sich allerdings dafür aus, dass die
Beitragszahler ein wirksames Mitspracherecht bekommen sollten. Der
Vertreter der CMA regte an, das Entsendungsrecht für die drei
Vertreter der CMA künftig auf den Zentralausschuss der
deutschen Landwirtschaft zu übertragen. Damit könne man
der Tatsache Rechnung tragen, dass die Landwirtschaft heterogen
sei. Er forderte, diese Vielfalt umfassend zu repräsentieren,
da sich sonst der Einfluss der Beitragszahler im Verwaltungsrat
nachhaltig ändern würde. Auch der DBV sprach sich gegen
eine schwächere Vertretung der Beitragszahler im
Verwaltungsrat aus. Er kritisierte, der Entwurf schaffe Regelungen,
die nicht notwendig seien, während nötige Regelungen
nicht getroffen würden.
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