Martin Greive
Viermal Hartz - und nun?
Die Arbeitsmarktgesetze der rot-grünen
Bundesregierung
Die Bundesregierung verabschiedete in den vergangenen Jahren
vier "Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt",
besser bekannt unter dem Namen "Hartz-Reformen". Grundlage der
Gesetze waren die 2002 vorgelegten Vorschläge der
"Hartz-Kommission", benannt nach ihrem Leiter Peter Hartz,
Personalvorstand bei VW. Hartz I und III beschloss Rot-Grün im
Bundestag, für Hartz II und Hartz IV brauchte die Koalition
die Zustimmung der Union im Bundesrat.
Hartz I, in Kraft getreten am 1. Januar 2003, soll Zeitarbeit
fördern und so die Arbeitslosigkeit senken. Private
Personal-Service-Agenturen (PSA) stellen Arbeitslose ein, um sie an
Unternehmen zu verleihen. Für jeden vermittelten Arbeitslosen
bekommen die Agenturen Prämien vom Arbeitsamt.
Ebenfalls seit Januar 2003 in Kraft: Hartz II. Dessen
Kernstück sind die so genannten "Ich-AGs". Arbeitslose
können maximal drei Jahre lang einen Exis-
tenzgründungszuschuss erhalten, der ihnen den Sprung in die
Selbstständigkeit erleichtern soll. Im ersten Jahr sind das
monatlich 600 Euro, im zweiten Jahr 360 Euro, im dritten Jahr dann
240 Euro. Die Einkommensgrenze für Ich-AGs liegt bei
jährlich 25.000 Euro. Eine weitere Änderung durch Hartz
II: Das Gesetz hebt den Verdienst für Mini-Jobs von 325 auf
monatlich 400 Euro an. Die Arbeitgeber müssen 25 Prozent
Pauschalabgaben abführen.
Hartz III, seit 1. Januar 2004 in Kraft, hat das Ziel, die
Bundesagentur für Arbeit (BfA) zu modernisieren.
Arbeitsuchende sollen in Zukunft besser betreut werden; der so
genannte Fallmanager muss sich nur noch um 75 statt bislang 800
Arbeitslose kümmern.
Und schließlich das wohl bekannteste Hartz-Werk: Hartz IV.
Seit 1. Januar 2005 sorgt es für die Zusammenlegung von
Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II (ALG II). Das
bekommen alle erwerbsfähigen Bedürftigen, die länger
als zwölf Monate arbeitslos sind. Der Regelsatz für einen
Haushaltsvorstand liegt in Westdeutschland bei 345, im Osten bei
331 Euro. Hinzu kommen Zuschläge, zum Beispiel für Miet-
und Heizkosten. Wer arbeitslos wird, erhält zunächst
zwölf Monate das neue ALG I, das die alte Arbeitslosenhilfe
ersetzt. Arbeitslose über 55 Jahre bekommen 18 Monate ALG I -
vor Hartz IV waren es noch 32 Monate.
Neu an Hartz IV ist unter anderem, dass das Einkommen des
Lebenspartners berücksichtigt wird. Und wenn der
Antragssteller Vermögen hat, muss er es zuerst aufbrauchen.
Nicht angerechnet werden jeweils nur 200 Euro pro Lebensjahr.
Dafür setzt der Staat klar definierte Grenzen beim
Lebensstandard: Neben der Größe einer Wohnung prüfen
die Arbeitsämter jetzt zum Beispiel auch, ob der Wert eines
Autos "angemessen" ist.
Ebenfalls neu: Der Jobsuchende muss die angebotene Arbeit auch
dann annehmen, wenn er weit fahren muss oder der Lohn 30 Prozent
unter dem branchenüblichen Tarif liegt. Wer eine Stelle nicht
antritt, muss belegen, warum ihm das nicht möglich ist, sonst
werden seine Bezüge stufenweise oder sogar ganz
gestrichen.
Arbeitssuchende, die überhaupt keinen Job finden, sollen in
so genannten "Ein-Euro-Jobs" gemeinnützige Arbeit leisten.
Ein-Euro-Jobs gab es in einigen Kommunen schon seit Jahren für
Sozialhilfeempfänger, mit Hartz IV werden sie auf
ALG-II-Empfänger ausgeweitet. Jede Stadt kann selbst
entscheiden, ob sie Ein-Euro-Jobs einführt.
Martin Greive besucht die Kölner Journalistenschule.
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