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Junge Gewalttäter härter bestrafen
Gesetzentwurf des Bundesrates
Recht. Der Bundesrat dringt auf eine Verschärfung des
Strafmaßes für solche Jugendliche, die zu schwersten
Verbrechen oder Gewalttaten neigen. Nach einem dazu von ihm
vorgelegten Gesetzentwurf (15/5909) soll für Heranwachsende
oder Jugendliche, die wegen einer schwerwiegenden Straftat zu einer
Jugendstrafe von mindestens fünf Jahren verurteilt worden
sind, nachträglich Sicherungsverwahrung verhängt werden
können.
Als Grundlage für eine entsprechende Entscheidung soll
dafür nicht nur die Tat des Jugendlichen, sondern auch sein
Verhalten während des Strafvollzugs herangezogen werden.
Lassen diese "mit hoher Wahrscheinlichkeit" eine
Rückfälligkeit des Straftäters möglich
erscheinen, bei der den Opfern schwere seelische oder
körperliche Schäden zugefügt werden können,
dann soll eine nachträgliche Sicherungsverwahrung angeordnet
werden können. Allerdings ist diese nach dem Willen der
Länderkammer jährlich zu überprüfen.
Heranwachsende, bei denen Erwachsenenstrafrecht angewendet wird,
müssen der Vorlage zufolge auch von vornherein mit der
Anordnung einer Sicherungsverwahrung rechnen, da sie in diesem
Punkt wie Erwachsene behandelt werden. Von bisher zehn auf dann
fünfzehn Jahre Haft soll auch das Höchstmaß der
Jugendstrafe verschärft werden. Darüber hinaus will der
Bundesrat das Jugendstrafrecht nur noch "in Ausnahmefällen"
auf Heranwachsende angewendet wissen. Damit möchte er einer
"sehr bedenklichen, nach Regionen und Delikten höchst
unterschiedlichen Anwendungspraxis" von Jugendstrafrecht
entgegenwirken. Auch sieht er Handlungsbedarf, wenn sich ein
Straftäter einer als sinnvoll erachteten Therapie
verweigert.
Hier soll nach den Vorstellungen des Bundesrates ein Gericht
dann dem Verurteilten für die Dauer der Führungsaufsicht
oder für eine kürzere Zeit unter Strafandrohung
Therapieweisungen sowie ein Kontaktverbot erteilen können.
Davon erhofft man sich, den Druck auf den Probanden erhöhen zu
können. Durch die von ihr vorgeschlagenen Maßnahmen sieht
die Länderkammer Mehrkosten, etwa durch häufigere
Therapieanordnung, auf die öffentlichen Haushalte zukommen.
Auch rechnet sie mit einem Anstieg der Ermittlungs- und
Strafverfahren.
Der Bundesrat begründet seinen Vorstoß mit
Erfahrungen, wonach jugendliche Schwerverbrecher trotz Jugendstrafe
bei ihrer Entlassung "hoch gefährlich" seien. Da es sich aber
nicht um krankhafte Täter handele, könne man ihrem
Gefährdungspotenzial nicht mit einer Einweisung in ein
psychiatrisches Krankenhaus begegnen. Die Länderkammer
hält den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen
jungen Gewalttätern, insbesondere von
Wiederholungstätern, für nicht ausreichend
gewährleistet.
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