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Bundestag lehnt Einmischung zum so genannten
Muslimtest ab
Baden-Württemberg
Inneres. Der Bundestag hat am 19. Januar einen Antrag von
Bündnis 90/Die Grünen (16/356) abgelehnt, wonach die
Bundesregierung auf das Land Baden-Württemberg einwirken
sollte, den so genannten "Muslimtest" zu beenden.
Die Fraktion hatte geschrieben, die baden-württembergischen
Einbürgerungsbehörden prüften seit Jahresbeginn auf
der Grundlage eines Gesprächsleitfadens umfassend und sogar in
die Privatsphäre reichend die Gesinnung von
Einbürgerungsbewerbern. Diese Praxis entspreche nicht den
Vorgaben des Staatsangehörigkeitsgesetzes und des
Grundgesetzes, betonen die Bündnisgrünen.
Liberaler Geist der Verfassung verletzt
Die Regierung müsse daher auf eine rechtsmäßige
Praxis der baden-württembergischen Behörden, etwa durch
eine klarstellende Fassung der Verwaltungsvorschriften des Bundes,
hinwirken. Fragen nach persönlichen Einstellungen und
moralischen Überzeugungen der Einbürgerungswilligen seien
durch das Erfordernis der Gesetzestreue und der Akzeptanz der
Rechtsvorschriften nicht abgedeckt. Solche Fragen verletzten den
liberalen Geist jener Verfassung, die der Gesinnungstest gerade
absichern soll. Das Staatsangehörigkeitsgesetz verlangt nach
Auffassung der Bündnisgrünen ein Bekenntnis zur
Verfassungsordnung. Behörden sei es nur erlaubt, eine
Einbürgerung zu versagen, wenn es Anhaltspunkte dafür
gebe, dass der Ausländer verfassungsfeindliche Bestrebungen
verfolgt, heißt es in dem Antrag. Eine Verwaltungspraxis,
welche die persönlichen Einstellungen von
Einbürgerungsbewerbern, etwa zur Wahl ihrer Ärzte,
abfrage, lasse sich somit nicht auf die Regelungen des
Staatsangehörigkeitsgesetzes stützen. Hinzu komme, so die
Fraktion weiter, dass muslimische Religionszugehörige
diskriminiert würden.
Das baden-württembergische Innenministerium stelle Muslime
unter Generalverdacht, indem es daran zweifele, "ob bei Muslimen
generell davon auszugehen sei, dass ihr Bekenntnis bei der
Einbürgerung auch ihrer tatsächlichen inneren Einstellung
entspreche", schreiben die Abgeordneten. Deshalb wolle das
Innenministerium den Leitfaden grundsätzlich bei
Gesprächen mit Einbürgerungsbewerbern aus 57 islamischen
Staaten anwenden, bei anderen Bewerbern jedoch nur im Einzelfall.
Statt eines diskriminierenden Gesinnungstestes sei eine "umfassende
Integrationspolitik", die allen die Teilhabe am gesellschaftlichen
Leben ermöglicht, sowie eine ernsthafte Debatte mit Migranten
über Grundwerte und Grundrechte erforderlich, betonen
Bündnis 90/Die Grünen (siehe auch Seite 7).
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