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Die deutsche Volkswirtschaft stagniert seit nunmehr drei Jahren. Ein wirklicher Aufschwung ist auch 2004 nicht in Sicht: Die Wachstumserwartung der Bundesregierung liegt bei rund 1,5 Prozent, die Zahl der Unternehmensinsolvenzen wird erneut die Marke 40.000 übersteigen und die durchschnittliche Arbeitslosenzahl bei über vier Millionen liegen. Wesentliche Ursache für die fehlende Belebung der deutschen Volkswirtschaft sind ausbleibende, durchgreifende Arbeitsmarkt-, Sozial- und Steuerreformen. Nach wie vor ist insbesondere das deutsche Einkommensteuerrecht durch hohe Steuersätze und zahlreiche Ausnahmetatbestände gekennzeichnet. Hohe Steuersätze haben abschreckende Wirkung auf die Leistungs- und Investitionsbereitschaft von Arbeitnehmern und Investoren. Die zahlreichen Ausnahmetatbestände lösen Steuervermeidungsstrategien mit hohen Personal-, Beratungs- und sonstigen Begleitkosten aus.
Primäres Ziel einer Reform ist deshalb die Vereinfachung des Einkommensteuerrechts. Dazu müssen die Steuervergünstigungen endlich umfassend abgebaut und die Steuersätze gesenkt werden. Zur Vereinfachung trägt auch ein Stufentarif bei, der es jedem Bürger ermöglicht, seine Steuerlast wieder selbst zu berechnen. Niedrige Steuersätze und eine für alle gleiche Bemessungsgrundlage erhöhen die Akzeptanz der Einkommensbesteuerung und die Steuermoral. Leistung muss sich lohnen und nicht die beste Steuervermeidungsstrategie. Mit einer solchen Steuerreform wird auch das Wirtschaftswachstum stimuliert, da die Ressourcen wieder in die wirtschaftlich beste Verwendung fließen und nicht länger in die steuerlich günstigste.
Ob sich für eine solche Reform gegenwärtig die notwendigen Mehrheiten finden, ist fraglich. Es bleibt zu hoffen, dass ein Sinneswandel einsetzt. Die CDU/CSU-Fraktion hat hierzu bereits ein Konzept vorgelegt.