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Mit großem Interesse warteten viele Abgeordnete im Februar auf den Beschluss des Ältestenrats, wie viele Parlamentariergruppen es in dieser Wahlperiode geben wird und für welche Partnerstaaten beziehungsweise -regionen sie jeweils zuständig sein werden. Erst wenn dies feststeht, können die Abgeordneten ihre Mitgliedschaft in bis zu fünf der Gruppen erklären und die Vorsitze vergeben werden. Die Parlamentariergruppen bilden ein Netzwerk des weltweiten Dialogs. Sie tragen bei zur Lösung politischer Probleme und zur Stärkung der Freundschaft zwischen Parlamentariern in aller Welt.
Am 15. Februar war es so weit: Nach der Entscheidung des Ältestenrates konstituierte das Bundestagspräsidium 51 Parlamentariergruppen – eine mehr als in der vorherigen Legislaturperiode. Für die Pflege der Beziehungen zur Republik Moldau sowie zu Bosnien und Herzegowina wird wie in der letzten Wahlperiode auch jeweils ein Länderbeauftragter eingesetzt. Zudem haben die Parlamentarier wieder die Möglichkeit, im Freundeskreis Berlin-Taipei Mitglied zu werden. Damit hält der Bundestag engen Kontakt zu Volksvertretern in insgesamt mehr als 160 Staaten.
Die Parlamentariergruppen haben sich einen festen Platz im parlamentarischen Leben erobert. Denn diese interfraktionellen Zusammenschlüsse, die in ihrer Mitgliederzahl nicht begrenzt sind, leisten einen wertvollen Beitrag zur Pflege der freundschaftlichen Beziehungen zu anderen Staaten. Zudem sind sie ein unverzichtbares Instrument der parlamentarischen Kontrolle im außenpolitischen Bereich.
Vielfältige Aktivitäten
Ihre Geschichte reicht bis in die dritte Legislaturperiode zurück. 1959 wurden die ersten Gruppen gebildet, die sich unter anderem der Pflege der parlamentarischen Beziehungen zu Frankreich, Großbritannien, Italien und Japan widmeten. Seither hat ihre Zahl stetig zugenommen. Darin spiegelt sich auch die wachsende Bedeutung der außenpolitischen Aktivitäten des Bundestages wider.
Je nach aktueller politischer Lage und Engagement ihrer jeweiligen Vorsitzenden treten die Parlamentariergruppen in vielfacher Weise in Aktion. Sie empfangen Politiker des Partnerstaates, führen Gespräche mit Botschaftern, treffen sich mit Vertretern von Nichtregierungsorganisationen und nehmen an Podiumsdiskussionen, Vorträgen und Konferenzen teil.
Einmal in jeder Wahlperiode kann eine Parlamentariergruppe zudem eine Delegationsreise in ihren Partnerstaat unternehmen und eine Delegation ihrer ausländischen Parlamentskollegen zum Gegenbesuch nach Berlin einladen. Zur Unterstützung ihrer vielfältigen Aktivitäten steht den Parlamentariergruppen und Länderbeauftragten ein Sekretariat mit sechs Mitarbeitern zur Seite, das für reibungslose Abläufe sorgt.
Persönliche Beziehungen
Die Begegnungen der Abgeordneten mit den Repräsentanten des Partnerstaats zeichnen sich in der Regel durch eine offene und fast immer freundschaftliche Atmosphäre aus. Sie bieten Gelegenheit, persönliche Beziehungen zu knüpfen, die Kenntnisse über das Partnerland zu vertiefen und deutsche Positionen zu vermitteln. Durch den direkten Informations- und Meinungsaustausch gelingt es den Mitgliedern der Parlamentariergruppen oft, zur Lösung gemeinsamer politischer Fragen beizutragen. Nicht selten fließen die Ergebnisse solcher Treffen in die Arbeit des Bundestages ein.
Da die Mitglieder der Parlamentariergruppen nicht im gleichen Maße wie Regierungsvertreter an diplomatische Zwänge gebunden sind, können sie bei Zusammenkünften mit Vertretern ihres Partnerstaats auch kritische Fragen zur Sprache bringen. So geht es immer wieder um das Thema Menschenrechte – eine Problematik, die bei offiziellen Gesprächen der Regierungen je nach Stand der bilateralen Beziehungen nicht immer mit entsprechender Offenheit behandelt werden kann.
Text: Nicole Alexander
Foto: Deutscher Bundestag
Erschienen am 22. Februar 2006
Informationen zu den Parlamentariergruppen finden Sie unter: