> Dossier > Sonderthema 16. Wahlperiode
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Das Präsidium des Deutschen Bundestages
Das Präsidium des Deutschen Bundestages besteht aus dem Bundestagspräsidenten und den Vizepräsidenten. Es vereint Frauen und Männer aus allen Regionen Deutschlands, Vertreter der Koalition und der Opposition in einer gemeinsamen Aufgabe. Der Bundestagspräsident und seine Stellvertreter leiten abwechselnd die Plenarsitzungen und sind schon durch diese wichtige Funktion für die Bürger die sichtbaren Repräsentanten des Parlaments.
Schon im Reichstag der Weimarer Republik nominierte die stärkste Fraktion den Parlamentspräsidenten – so ist es auch im Bundestag. Nach der Wahl 2005 stellt die CDU/CSU den Präsidenten. Nach der Geschäftsordnung soll jede Fraktion mit mindestens einem Vizepräsidenten im Präsidium vertreten sein. Die CDU/CSU stellt neben dem Präsidenten noch einen Stellvertreter. Der SPD, die mit ihrer Mandatszahl nur knapp hinter der CDU/CSU liegt, wurden zwei Vizepräsidenten zugestanden. Die drei anderen Fraktionen entsenden je ein Mitglied in die Leitung des Parlaments.
Allerdings ist die Fraktion Die Linke. noch nicht im Präsidium vertreten, nachdem die Wahl ihres Kandidaten Lothar Bisky viermal gescheitert ist. Präsident und Vizepräsidenten werden geheim für die Dauer der gesamten Wahlperiode gewählt, also in der Regel für vier Jahre. Sie können nicht abgewählt werden, was ihre übergreifende Funktion und ihre Neutralität zusätzlich stärkt.
Das Präsidium tagt in jeder Sitzungswoche und versteht sich als kollegiales Beratungsorgan. Das Präsidium wirkt mit bei Personalfragen der Verwaltung, es genehmigt Delegationsreisen und befasst sich mit Fragen der Sitzungsleitung. Zudem berät es über die öffentlichkeitsarbeit des Bundestages.
Der Präsident vertritt den Bundestag nach außen. Protokollarisch ist er nach dem Bundespräsidenten der zweithöchste Repräsentant der Bundesrepublik. Im Namen des Bundestages vereidigt er den Bundespräsidenten, den Bundeskanzler und die Bundesminister. An ihn werden sämtliche Gesetzentwürfe und Eingaben gerichtet. Er ist oberster Dienstherr der Bundestagsmitarbeiter und übt das Hausrecht und die Polizeigewalt in den Parlamentsgebäuden aus. Als Repräsentant des Bundestages hat er zahlreiche politische und gesellschaftliche Verpflichtungen. Er pflegt Kontakte zu ausländischen Parlamenten und gesellschaftlichen Gruppen in Deutschland und wird zu Staatsempfängen und anderen wichtigen Anlässen eingeladen. Zwar hat der Bundestagspräsident rein rechtlich mehr Kompetenzen als seine Stellvertreter. In der Praxis jedoch ist er Primus inter Pares, erster unter Gleichen. Das heißt, in allen wichtigen Fragen wird er seine Kollegen im Präsidium konsultieren und sich stets um Konsens bemühen.
Foto: Deutscher Bundestag
Erschienen am 01. Dezember 2005