Bundestagsnachrichten. Der so genannte Visa-Untersuchungsausschuss hat am 20. Januar seine Arbeit aufgenommen. Der von der Union geforderte und im Dezember vergangenen Jahres eingesetzte Ausschuss soll nun klären, ob durch Erlasse oder Weisungen der rot-grünen Bundesregierung seit 1998 massenhafte Schleusungen von Menschen in und durch die Bundesrepublik begünstigt wurden. Hintergrund ist ein Erlass des damaligen Staatssekretärs im Auswärtigen Amt Ludger Volmer vom März 2000. Dieser hatte die Visa-Vergabe erheblich erleichtert, indem er bestimmte, im Zweifel für die Reisefreiheit zu entscheiden.
In der ersten Sitzung standen zunächst Verfahrensfragen im Mittelpunkt. Von den 48 Beweisanträgen, die die Union vorlegte, "sind die meisten durchgekommen, wenn auch mit Enthaltungen von SPD und Grünen", sagte der Obmann der Union, Jürgen Gehb, nach der Sitzung. Von SPD und Grünen abgelehnt wurde dagegen die Vernehmung des Kölner Oberstaatsanwaltes sowie des Richters im Kölner Schleuserprozess. Diese beiden Juristen hatten im vergangenen Jahr in Gerichtsurteilen den Verdacht der Förderung von Schleuserkriminalität durch die Bundesregierung erhoben und damit den Stein ins Rollen gebracht. Die Union wirft dem Außenministerium vor, genau dies durch eine liberale Visapolitik getan zu haben.
Nach der Sitzung kritisierte Gehb, dass SPD und Grüne nun eine Verzögerung des Verfahrens im Sinn hätten, indem sie an jedem Beschluss "herummäkeln". Diesen Vorwurf wies der Obmann der SPD, Olaf Scholz, zurück. Die Koalition sei zur Kooperation bereit, "auch wenn es sicher schwer sein wird, ein Ergebnis zu bekommen". Seiner Meinung nach sei es zunächst wichtiger, eine Struktur in die Arbeit des Ausschusses zu bekommen. Diese gebe es bisher noch nicht, statt dessen herrsche Chaos bei der Behandlung der Aktenlage. Max Stadler, für die FDP im Ausschuss vertreten, äußerte die Hoffnung, dass die Visapolitik künftig weder durch "eine totale Abschottung noch durch eine totale Blindheit" bestimmt werde.
In der nächsten Sitzung am 17. Februar soll mit der ersten Zeugenvernehmung begonnen werden. Als Sachverständiger geladen ist ein Richter, der das Recht der Visa-Erteilung darstellen soll.