ZUR SOZIAL GERECHTEN KRANKENVERSICHERUNG ZURÜCKKEHREN (GESETZENTWURF)
Bonn: (hib) ge- Mit dem erklärten Ziel, zu einer sozial gerechten Krankenversicherung zurückzukehren, die auf dem Solidar- und Sachleistungsprinzip beruht, haben die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Solidarität in der gesetzlichen Krankenversicherung ( 14/24) vorgelegt. Zugleich sollen nach dem Willen der Koalition die Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Krankenversicherung "dauerhaft stabilisiert" und ein weiterer Anstieg der Krankenversicherungsbeiträge gestoppt werden. Dem Entwurf zufolge sollen die Ausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung zeitlich befristet begrenzt werden, Zahnersatz soll wieder zur Sachleistung werden, und der Ausschluß der Zahnersatzleistung für nach 1978 Geborene soll rückgängig gemacht werden. Angestrebt wird zugleich, bestimmte Zuzahlungen aufzuheben und die Arzneimittelzuzahlung für Medikamente, auf die in der Regel chronisch Kranke und ältere Patienten angewiesen sind, zu mindern. Sozialdemokraten und Bündnisgrüne wollen zudem das "Krankenhausnotopfer" für die Jahre 1998 und 1999 aussetzen und Elemente der privaten Krankenversicherung, wie Beitragsrückgewähr, Kostenerstattung für Pflichtversicherte und Selbstbehalt, zurücknehmen. Darüber hinaus wird die zeitliche Befristung im gesamtdeutschen Risikostrukturausgleich gestrichen, so daß auch über das Jahr 2001 hinaus Ausgleichsleistungen erfolgen können.
Die Fraktionen erläutern in ihrem Entwurf, um das prioritäre Ziel, Arbeitsplätze zu erhalten und neue zu schaffen, zu erreichen, müßten die Lohnnebenkosten begrenzt werden. Dazu sei ein weiterer Anstieg der Krankenversicherungsbeiträge "unbedingt zu stoppen". Des weiteren sei es Voraussetzung für den Bestand des sozialen Friedens, den Versicherten zu zumutbaren Beiträgen eine "optimale gesundheitliche Versorgung" im Rahmen einer Solidargemeinschaft zur Verfügung zu stellen, die auf die "soziale Gerechtigkeit verpflichtet ist". Ziel sei es, eine "Kehrtwende in der Gesundheitspolitik" einzuleiten. Man habe sich deshalb auf die Durchführung einer Strukturreform der Krankenversicherung zum 1. Januar 2000 verständigt, die für mehr Qualität, Wirtschaftlichkeit und effizientere Versorgungsstrukturen sorgen solle. Schon jetzt sei es jedoch notwendig, im Rahmen eines Sofortprogramms "unvertretbare Belastungen" für Versicherte und Patienten zurückzunehmen und zugleich durch eine vorläufige, kurzfristig wirksame Ausgabenbegrenzung die notwendige Stabilität der Beitragssätze sicherzustellen. Aus diesem Grund habe man dieses "Vorschaltgesetz" eingebracht, das zum 1. Januar 1999 in Kraft treten solle und das für die wichtigsten Leistungsbereiche der Krankenkassen im Jahr 1999 ausgabenbegrenzende Regelungen vorsieht. Zu den Kosten heißt es, für die gesetzlichen Krankenkassen ergäben sich einerseits Mehrausgaben/Mehrbelastungen, denen jedoch kompensierende finanzielle Entlastungen - wie zum Beispiel die Absenkung der Festbeträge für Arzneimittel - gegenüberstünden.
Vorgesehen ist unter anderem, daß bei ärztlicher Behandlung die Veränderungsrate 1999 den Anstieg der beitragspflichtigen Einnahmen 1998 - getrennt nach alten und neuen Bundesländern - nicht überschreiten darf. Ausgangsbasis ist die um den Grundlohnanstieg des Jahres 1998 und einen weiteren Prozentpunkt erhöhte Gesamtvergütung des Jahres 1997. Im Bereich der zahnärztlichen Versorgung sollen Gesamtvergütungen (einschließlich Zahnersatz und kieferorthopädische Behandlung) als Obergrenzen vorgegeben werden, die sich an dem Ausgabenvolumen des Jahres 1997 orientieren. Die Budgets der einzelnen Krankenhäuser sollen auf der Basis der Vereinbarungen für das Jahr 1998 im Jahr 1999 auf den Zuwachs der beitragspflichtigen Einnahmen begrenzt werden. Der bisherige Anspruch aller Krankenhäuser auf Zahlung der Instandhaltungspauschale in Höhe von 1,1 Prozent wird ausgesetzt.
Herausgegeben vom Pressezentrum des Deutschen Bundestages, Bundeshaus, Bonn