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231/1998
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AUSLANDSTÄTIGKEIT DEUTSCHER UNTERNEHMEN NICHT BEEINTRÄCHTIGEN

Bonn: (hib) fi- Auf heftige Kritik von Sachverständigen sind am Dienstag vormittag im Finanzausschuß zwei Vorhaben der Koalitionsfraktionen gestoßen, die Auswirkungen auf die Auslandstätigkeit deutscher Unternehmen haben. In der öffentlichen Anhörung des Ausschusses zum Entwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen für ein Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 ( 14/23) ging es zum einen um die Streichung der Abzugsfähigkeit von Verlusten aus Betriebsstätten deutscher Unternehmen, die sich in einem Staat befinden, mit dem die Bundesregierung ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen hat. Zum anderen betraf es die Streichung des Betriebsausgaben- und Werbungskostenabzugs im Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen, vor allem beim Erwerb von Beteiligungen an ausländischen Kapitalgesellschaften, deren Erträge zu steuerfreien Schachteldividenden führen. Beide Punkte sind Teil des Maßnahmenkatalogs der Koalition, um die steuerliche Bemessungsgrundlage zu verbreitern. In beiden Fällen räumten Sachverständige ein, daß die jetzigen Regelungen auch zu mißbräuchlichen Gestaltungen geführt haben, die eingedämmt werden müßten.

Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) rief die Koalition auf, den Verlustabzug nicht zu streichen. Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie erklärte, für ihn hätte die Abschaffung "verheerende Folgen". Die Bauindustrie sei dringend auf die Möglichkeit des Verlustabzugs angewiesen. Der Deutsche Industrie- und Handelstag machte darauf aufmerksam, daß von der Neuregelung gerade kleine und mittlere Unternehmen betroffen wären, die keine eigene Tochtergesellschaft im Ausland führen könnten. Das Kieler Institut für Weltwirtschaft hielt die Streichung demgegenüber für steuersystematisch richtig. Allerdings müsse der Verbreiterung der Bemessungsgrundlage auch eine entsprechende Senkung des Steuersatzes gegenüberstehen. Im Falle der Streichung des Betriebsausgaben- und Werbungskostenabzugs sprach der BDI von "besorgniserregenden Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft im Ausland". Mit der vorgesehenen Streichung würde sich die Koalition einen "Bärendienst" erweisen. Der Verband rief dazu auf, sich diese Neuregelung noch einmal zu überlegen. Nach Angaben von Professor Wolfgang Schön geht es dabei um Betriebsausgaben, die im Ausland steuerlich nicht akzeptiert würden und die nun auch das Inland nicht mehr anerkennen wolle. Daher müßten beide betroffenen Länder über dieses Problem eine Verständigung erzielen. Professor Stefan Homburg wies darauf hin, daß die Betriebsausgaben nirgends mehr abziehbar seien, wenn sie in Deutschland nicht anerkannt würden. Homburg hielt die Streichung für vertretbar, zeigte sich aber auch davon überzeugt, daß die beiden umstrittenen Regelungen im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens noch geändert werden.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1998/9823101
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