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108/1999
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GENEHMIGUNGEN FÜR KERNTECHNISCHE EINRICHTUNGEN ERSETZEN (ANTWORT)

Bonn: (hib) um- Die Bundesregierung legt eigenen Angaben zufolge Wert darauf, daß bestehende Genehmigungen, Erlaubnisse und Zulassungen für kerntechnische Einrichtungen auf dem Gebiet der ehemaligen DDR "so früh wie möglich" durch Genehmigungen nach dem Atomgesetz und der Strahlenschutzverordnung ersetzt werden. Für die Übergangszeit stünden den Aufsichtsbehörden auch bezüglich der Altgenehmigungen, Erlaubnisse und Zulassungen die Möglichkeiten des Atomgesetzes zur Verfügung, erläutert sie in ihrer Antwort ( 14/1077) auf eine Kleine Anfrage ( 14/877) der PDS zum Erlöschen von Genehmigungen, Erlaubnissen und Zulassungen im Sinne des Atomgesetzes. Die Fraktion hatte in ihrer Anfrage darauf verwiesen, mit dem Einigungsvertrag sei im Atomgesetz aufgenommen worden, welche Fristen für das Fortgelten für Genehmigungen, Erlaubnisse und Zulassungen für kerntechnische Einrichtungen auf dem Gebiet der DDR bestimmt sein. Damals sei davon ausgegangen worden, daß ein Übergangszeitraum zur Ablösung des DDR-Sonderrechts von längstens zehn Jahren ausreichend sei. Die Erarbeitung von Anschlußregelungen nach bundesdeutschem Recht habe sich jedoch verzögert, so daß die alte Regierung die Frist bis zum 30. Juni 2005 verlängert habe. Nach dem Regierungswechsel sei im Januar 1999 ein Referentenentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Atomgesetzes an die Öffentlichkeit gedrungen, wonach diese Fristverlängerung zurück genommen werden solle und die Übergangsfrist wie im Einigungsvertrag vorgesehen, auf den 30. Juni 2000 beschränkt werde. In der Antwort legt die Regierung dar, sie kenne diesen Referentenentwurf.

Die Bundesregierung führt weiter aus, unter die Sonderregelung für kerntechnische Einrichtungen auf dem Gebiet der Ex-DDR entfielen auf das Land Mecklenburg-Vorpommern eine Genehmigung zur Inbetriebnahme des Zwischenlagers für abgebrannten Brennstoff, drei Zustimmungen beziehungsweise Genehmigungen auf das Land Sachsen, eine auf Sachsen-Anhalt und drei auf Thüringen. Bei der Genehmigung in Sachsen-Anhalt geht es um den Dauerbetrieb des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben vom 22. April 1986. Inhaber ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Strahlenschutz. Derzeit, so die Regierung in ihrer Antwort, sei der Einlagerungsbetrieb ausgesetzt, das Planfeststellungsverfahren für die Stillegung beantragt.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9910805
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