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001/2000
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HOHEIT BRANDENBURGS NICHT EINGESCHRÄNKT (ANTWORT)

Berlin: (hib/KER-um) Bei Aufbau und Gestaltung des Nationalparks "Unteres Odertal" wird die Hoheit des Landes Brandenburg nicht eingeschränkt. Das betont die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/2409) auf eine Kleine Anfrage der F.D.P. zur Errichtung dieses Nationalparks ( 14/2200) und legt weiter dar, für ihre Bewertung spreche, dass die Förderung und deren Modalitäten in Abstimmung mit dem Land Brandenburg vereinbart und die mit der Mittelbereitstellung verbundenen Nebenbestimmungen mit dem Land abgestimmt seien. Auch habe Brandenburg zu dem Mittelverteilungsschreiben des Bundesamtes für Naturschutz sein Einverständnis erklärt. Die rechtlich bestehenden Zuständigkeiten des Landes Brandenburg für die Ausweisung des "Unteren Odertales" als Nationalpark und für den Vollzug des Nationalparkgesetzes blieben von der Bereitstellung von Bundesmitteln für das "Naturschutzgroßprojekt gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung" unberührt und würden dadurch auch nicht eingeschränkt. Im Übrigen sei die Schlussfolgerung der F.D.P. unzutreffend, dass im gesamten Naturschutzgroßprojekt, das mit dem Gebiet des Nationalparks in weiten Teilen übereinstimmt, keine landwirtschaftliche und fischereiwirtschaftliche Nutzung mehr stattfinden solle.

Der Antwort zufolge ist eine vollständige Rückführung landwirtschaftlich genutzter Flächen in den ursprünglichen Zustand aufgrund der bereits erfolgten anthropogenen (also vom Menschen verursachten) Eingriffe und den im "Unteren Odertal" gegebenen Rahmenbedingungen nicht möglich. Die Zielsetzung des Naturschutzgroßprojektes erfordere zum Erreichen des angestrebten "naturnäheren Zustandes" die Einstellung der landwirtschaftlichen Nutzung in der von Brandenburg geplanten Schutzzone I des Nationalparks, ermögliche aber auch eine weitere extensive Nutzung entsprechend den Naturschutzzielen im übrigen Kerngebiet des Förderprojektes. Um dieses zu erreichen, sei anzustreben, alle Grünland-, Acker-, Forst- und anderweitigen Privatflächen im Projektkerngebiet, deren Nutzung nicht mit den Zielen des Vorhabens vereinbar ist, in das Eigentum des Trägers zu überführen oder die Umsetzung der Ziele durch langfristige Pacht und Bewirtschaftungsvereinbarungen zu sichern.

Zu der Frage nach den Auswirkungen auf vorhandene Tier- und Pflanzenwelt sowie auf den Hochwasserschutz und den Tourismus erklärt die Regierung, die vorhandene Flora und Fauna könne sich bei der Projektumsetzung weitgehend auf die zu etablierenden naturnäheren Umweltverhältnisse einstellen. Die mit dem Förderprojekt angestrebte Entwicklung von in Deutschland selten gewordenen Biotopkomplexen wie der Auwälder führe zu eine Förderung zusätzlicher auf diese Lebensräume spezialisierter Tier- und Pflanzenarten. In Bezug auf den Hochwasserschutz sei darauf hinzuweisen, dass bei der Pflege- und Entwicklungslanderstellung die Berücksichtigung der "berechtigten Hochwasserschutzinteressen" der örtlichen Bevölkerung ein "wichtiger Eckpunkt" gewesen sei. Des Übrigen zeigten die Erfahrungen aus den anderen deutschen und internationalen Nationalparks, dass sich eine Entwicklung der Schutzgebiete gemäß den internationalen Kriterien "durchaus fördernd" auf den Tourismus auswirke.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0000113
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