BEKANNTGABE TÜRKISCHER AKW-PLANUNG VERTAGT (ANTWORT)
Berlin: (hib/WOL-um) Der türkische Energieminister Ersimir hat die Bekanntgabe der Ausschreibungsergebnisse für das geplante Atomkraftwerk in Akkuyu um drei Monate auf den 15. Januar dieses Jahres verschoben. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/2434) auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen ( 14/2288) mit. Zur Erdbebensicherheit des Standortes und eventuell zusätzlich zu erbringender Sicherheitsvorkehrungen durch die drei Anbieter, zu denen neben einem deutschen Unternehmen auch ein kanadisches und ein amerikanisch-japanisches Konsortium gehörten, liegen der Bundesregierung "keine belastbaren verifizierten Analysen" vor. Anträge auf Übernahme einer Hermesbürgschaft oder auf eine Investitionsgarantie für den deutschen Mitbewerber gebe es nicht.
Zur Frage des für die Wirtschaftsentwicklung der Türkei notwendigen Energiebedarfs teilt die Regierung mit, nach türkischen Angaben seien die vorhandenen Kraftwerkskapazitäten nicht ausreichend. Von Prüfungen zu Alternativen und möglichen Ausbaupotentialen erneuerbarer Energien, die zur Zeit fast 39 Prozent der türkischen Stromerzeugung abdeckten, ist der Regierung nichts bekannt.
Den Standort des Zypern direkt gegenüberliegenden Kernkraftwerks schätzt die Bundesregierung insofern als problematisch ein, da Unfälle in Atomkraftwerken grenzüberschreitende Auswirkungen haben können. Sie verweist in diesem Zusammenhang auf den EURATOM-Vertrag, in dem jeder Mitgliedsstaat zur Bereitstellung von Informationen verpflichtet ist, wenn die radioaktive Verseuchung von Luft, Wasser und Boden eines anderen Mitgliedsstaates verursacht werden könnte. Ein militärisches Sicherheitsproblem sieht die Regierung dagegen nicht, da Griechenland und die Türkei als NATO-Partner über ein funktionierendes Konfliktmanagement verfügen und Bodenziele in der Türkei von Zypern aus nicht bekämpft werden können. Erkenntnisse über einen möglichen Einfluss eines Atomkraftwerks auf den Tourismus in der Region liegen der Bundesregierung nicht vor.
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