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004/2000
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FIRMENÜBERNAHMEN "NORMALE WIRTSCHAFTLICHE VORGÄNGE" (ANTWORT)

Berlin: (hib/BOB-re) Die Bundesregierung tritt dafür ein, dass Unternehmensübernahmen nach "fairen und transparenten Regeln" zustande kommen. Ein solches Vorgehen, so die Regierung in ihrer Antwort ( 14/2450) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/2275), das die Interessen der Aktionäre und der Arbeitnehmer berücksichtige, habe in der Regel "erhebliche Vorteile" für beteiligte Unternehmen und betroffene Arbeitnehmer. Die Regierung betont in diesem Zusammenhang, in Deutschland seien ausländische Investoren und Investitionen jederzeit willkommen. Beteiligungen an deutschen Unternehmen, der Erwerb von Kontrollbesitz und auch Übernahmen durch ausländische Unternehmen stellten - ebenso wie entsprechende Aktivitäten deutscher Firmen im Ausland - "normale wirtschaftliche Vorgänge" dar. Die Fraktion hatte die geplante Übernahme der Mannesmann AG durch die britisch-amerikanische Gesellschaft Vodafone AirTouch zum Anlass für ihre Anfrage genommen.

Die Regierung erklärt in diesem Zusammenhang weiter, eine Übernahmerichtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates stünde nach langjährigen Verhandlungen nunmehr zur Verabschiedung an. Diese enthalte auch gegenüber dem deutschen Recht deutliche Verbesserungen. So solle beispielsweise ein Bieter verpflichtet werden, bei einer Übernahme nach Überschreiten der Kontrollschwelle allen Anteilsinhabern ein Angebot zum Erwerb sämtlicher Aktien zu einem angemessenen Preis zu unterbreiten. Der Vorstand der Zielgesellschaft habe zu dem Übernahmeangebot eine Stellungnahme abzugeben, welche auf die Auswirkungen der Übernahme auf sämtliche Interessen dort, insbesondere auf die der Arbeitnehmer, einzugehen habe. Darüber hinaus gehende Schutzmöglichkeiten bieten laut Regierung Minderheitsaktionären und Arbeitnehmern die konzernrechtlichen Regeln und die Vorschriften der Mitbestimmung des deutschen Rechts. Man werde im Übrigen bei der Umsetzung der Übernahmerichtlinie in nationales Recht prüfen, inwieweit insbesondere für diesen Personenkreis weitergehende Schutzregelungen erforderlich seien.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0000407
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