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006/2000
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SOZIALE GRUNDSICHERUNG WIRD BEDARFSABHÄNGIG SEIN (ANTWORT)

Berlin: (hib/KER-as) Die Koalitionsvereinbarung von SPD und Bündnis 90/Die Grünen sieht die Entwicklung eines Konzepts für eine bedarfsorientierte und steuerfinanzierte soziale Grundsicherung vor, die schrittweise eingeführt werden soll. Als erster Schritt ist in den Eckpunkten der Bundesregierung für die Rentenstrukturreform vom Juni 1999 unter anderem die Einführung einer sozialen Grundsicherung zur Vermeidung von Armut im Alter und bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit vorgesehen, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/2448) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion zur Haltung der Bundesregierung zur Einführung einer bedarfsabhängigen Grundsicherung als Altersgeld ( 14/2291). Den Angaben zufolge sollen 65-jährige und ältere Menschen sowie aus medizinischen Gründen dauerhaft Erwerbsunfähige ab Vollendung des 18. Lebensjahres unabhängig vom Bezug einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung anspruchsberechtigt sein. Die soziale Grundsicherung soll sich an den Grundsätzen des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) orientieren, das heißt, die Leistungshöhe solle in leicht pauschalierter Form der laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt entsprechen und die Leistungsberechtigung solle mittels einer den Grundsätzen des BSHG entsprechenden Bedürftigkeitsprüfung unter Anrechnung von Einkommen und Vermögen festgestellt werden. Daraus ergebe sich, so die Regierung weiter, dass es sich bei der sozialen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit nicht um eine Grund- oder Mindestrente der gesetzlichen Rentenversicherung handeln solle und auch nicht handeln werde. Die soziale Grundsicherung solle vielmehr eine bedarfsabhängige und steuerfinanzierte Leistung und keine beitragsfinanzierte Versicherungsleistung sein.

Im Übrigen treffe die Einschätzung des Direktors des Verbandes der Deutschen Rentenversicherungsträger (VdR) vom Juni 1999, dass die Altersarmut in den letzten Jahren kontinuierlich zurückgegangen sei, zwar zu, Altersarmut könne jedoch nicht allein an Hand des Sozialhilfebezugs gemessen werden. Wie die Regierung weiter darlegt, setzen Fachleute die sogenannte Dunkelziffer auf bis zu 100 Prozent, das heißt, die Sozialhilfe werde wahrscheinlich sehr häufig trotz eines bestehenden Anspruchs aus bestimmten Gründen nicht beantragt. Einer dieser Gründe sei in dem in der Sozialhilfe üblichen Rückgriff auf Kinder zu sehen, die zum Unterhalt der Eltern verpflichtet seien. Im Übrigen komme hinzu, dass aus der heutigen Situation nicht der Schluss gezogen werden könne, auch in Zukunft werde nur ein geringer Prozentsatz an alten Menschen auf Sozialhilfe angewiesen sein. Nicht ausgeschlossen werden könne zum Beispiel, dass Brüche in den Erwerbsbiografien durch einen zunehmenden Wechsel von in der Rentenversicherung versicherungspflichtiger Beschäftigung oder Tätigkeit in versicherungsfreie Erwerbstätigkeit zu einem Anstieg der Altersarmut führen könnten.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0000602
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