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010/2000
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TOKAIMURA: SICHERHEITSVORSCHRIFTEN MEHRFACH VERLETZT (ANTWORT)

Berlin: (hib/WOL-um) Bei dem Unfall in der japanischen Atomanlage Tokaimura zur Herstellung von Brennelementen sind laut Antwort der Bundesregierung ( 14/2304) auf die Kleine Anfrage der F.D.P. ( 14/1985) die Sicherheitsvorkehrungen gleich mehrfach verletzt worden.

Durch Abweichung vom genehmigten Verfahrensablauf konnten, so die Regierung, eingebaute Sicherheitsvorkehrungen umgangen werden, worauf hin es dann zur einer mehr als sechsfachen Überschreitung des sog. "Massenlimits" gekommen sei. Nach dem letzten Bericht der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) von 25.Oktober 1999 hatte dies für insgesamt 69 Personen teilweise starke gesundheitliche Schädigungen zur Folge.

Ein vergleichbarer Unfall wie in Tokaimura kann nach Verlautbarung der Bundesregierung in Deutschland nicht auftreten, da in der Brennelementefertigungsanlage Lingen nur Kernbrennstoffe mit einer fünfprozentigen Anreicherung verarbeitet werden gegenüber der japanischen Anlage mit einer Anreichungsmöglichkeit bis zu 20 Prozent.

Nach Aussage der Regierung sind auch die beiden anderen deutschen Anlagen in Gronau und Hanau sowie Brennelementefabriken und Anreichungsanlagen in den europäischen Nachbarländern so ausgelegt, dass eine Be- und Verarbeitung "kritikalitätssicher" erfolgen kann.

Darüber hinaus gebe es Kritikalitätsalarmsysteme und darüber hinaus Notfallpläne für einen Störfall. Eine globale Beeinträchtigung wie auch eine Gefährdung der Nachbarstaaten habe es durch Tokaimura nicht geben können, da im wesentlichen extrem kurzlebige radioaktive Substanzen freigesetzt worden seien und laut IAEO bereits innerhalb eines Umkreises von zehn Kilometern nachweislich nur noch äußerst geringe Konzentrationen vorhanden waren.

Gleichwohl nimmt die Bundesregierung jeden Atomunfall besonders ernst und wird, laut Unterrichtung, auch künftig jeden Störfall einer kerntechnischen Anlage zum Anlass nehmen, diesen im Hinblick auf Übertragbarkeit und mögliche Konsequenzen für deutsche kerntechnische Anlagen zu überprüfen.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0001002
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