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012/2000
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ETWA 23.000 ASYLBEWERBER WERDEN BLEIBERECHT ERHALTEN (ANTWORT)

Berlin: (hib/WOL-in) Etwa 23.000 Personen werden ein Bleiberecht in der Bundesrepublik auf der Grundlage der sogenannten "Altfallregelung" für Asylbewerber erhalten, schätzt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/2433) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/2322).

Die Abgeordneten hatten unter anderem wissen wollen, wie viele der nach ihren Informationen etwa 300.000 Asylbewerber von der Regelung begünstigt würden.

Auf der Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und Senatoren der Länder (IMK) am 18./19. November 1999 in Görlitz hatten die Minister die Regelung des Bleiberechts für Asylbewerber mit langjährigem Aufenthalt beschlossen. Art und Zugang der Informationen für antragsberechtigte Personen, wie auch die Erläuterungen der Modalitäten und Voraussetzungen seien, so die Regierung, Angelegenheit der Länder.

Die Situation traumatisierter Lagerhäftlinge oder vergewaltigter Frauen werde durch die "differenzierte Beschlusslage der Innenministerkonferenz" berücksichtigt. Dies gelte auch für Angehörige aus Bosnien-Herzegowina sowie der Bundesrepublik Jugoslawien, die von der Regelung ausgenommen sind.

Die beschlossene Regelung sieht vor, "dass der Lebensunterhalt der Familie oder der alleinstehenden Person am 19. November 1999 durch legale Erwerbstätigkeit ohne zusätzliche Mittel der Sozialhilfe gesichert seien muss". Ausnahmen bei Auszubildenden, bei Familien mit Kindern, Alleinerziehenden mit kleinen Kindern sowie erwerbsunfähigen Personen seien in besonderen Härtefällen möglich.

Unbegleitete Minderjährige würden weder von der 1996 noch von der 1999 verabschiedeten Altfallregelung erfasst. Ihre Einbeziehung in diese Regelungen sei bewusst nicht erfolgt, um jeden Anreiz dafür auszuschließen, dass Eltern ihre Kinder mit dem Ziel nach Deutschland schicken, die Voraussetzungen für den eigenen Zuzug zu schaffen.

Unbegleitete Minderjährige würden auch dann keine Aufenthaltsbefugnis erhalten, wenn sie vor dem 1. Juli 1993 eingereist seien.

Auf die Frage der Oppositionspartei, warum die Aufenthaltsbefugnis für längstens zwei Jahre erteilt werde und was danach mit Flüchtlingen, Migrantinnen beziehungsweise Migranten geschehe, erklärt die Regierung, die Aufenthaltsbefugnis werde im Hinblick auf die Erfüllung der Integrationsvoraussetzungen zunächst auf längstens zwei Jahre befristet, mit der Option einer anschließender Verlängerung.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0001202
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