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017/2000
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AUSKUNFT ZU ABSCHIEBUNGEN NACH GHANA VERLANGT (KLEINE ANFRAGE)

Berlin: (hib/KER-in) Die Abschiebung von 40 Asylbewerbern aus mehreren afrikanischen Staaten von Deutschland nach Ghana am 19. November 1999 hat die PDS zum Gegenstand einer Kleinen Anfrage (14/2514) gemacht.

Einem Bericht des Medienbüros für Menschenrechte e.V. zufolge sei die rechtliche Grundlage für diese Sammelabschiebung ein Abkommen der Bundesregierung mit der ghanaischen Regierung. Ghana habe sich darin bereit erklärt, abgeschobene afrikanische Asylbewerber aus Deutschland aufzunehmen und sie anschließend an ihre Heimatländer auszuliefern.

Unter diesen nach Ghana abgeschobenen Asylbewerbern, so die Anfrage weiter, seien auch vier Männer aus Guinea gewesen, von denen zum gegenwärtigen Zeitpunkt jede Spur fehle. Die Bundesregierung ist nun aufgefordert darzulegen, ob es zwischen ihr und der Regierung von Ghana ein Abkommen über Sammelabschiebungen gibt und wenn ja, was genau diese Vereinbarung enthält.

Von Interesse ist ferner, ob es in diesem Zusammenhang finanzielle Leistungen der Bundesregierung an Ghana gibt und ob der Bundesregierung Informationen über den Verbleib der vier verschwundenen guineischen Staatsbürger vorliegen.

Auskunft will die PDS zudem über weitere Abschiebungsflüge im Laufe des Jahres 1999, über mögliche Übergriffe der begleitenden Grenzschutzbeamten gegenüber den Flüchtlingen sowie über den Gesundheitszustand abgeschobener Asylbewerber.

Die Bundesregierung soll ferner mitteilen, was sie über die Todesursache des am 30. Juni 1999 abgeschobenen Asylbewerbers O.S. weiß und ob er eines natürlichen Todes gestorben ist. Wenn nein, so soll sie Regierung sagen, wer die Verantwortung für dessen Tod trägt.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0001707
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