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032/2000
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F.D.P. WILL DAS TARIFVERTRAGSRECHT REFORMIEREN (ANTRAG)

Berlin: (hib/RAB-as) Das geltende Tarifrecht trägt nach Ansicht der F.D.P.-Fraktion zu der hohen Arbeitslosigkeit bei. Daher fordern die Abgeordneten in einem Antrag ( 14/2612) eine Reform der einschlägigen Bestimmungen im Tarifvertragsgesetz und im Betriebsverfassungsgesetz.

Ziel müsse es sein, die Bedingungen insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen zu verbessern. Die momentane Rechtslage begünstige vor allem große Betriebe.

Die Abgeordneten wollen die Ziele Arbeitsplatzerhaltung und Förderung neuer Beschäftigung in das Tarifvertragsgesetz schreiben. Damit würde den Arbeitsgerichten eine Vorlage geliefert, die zu einer beschäftigungsfreundlicheren Rechtsprechung führen könne.

Des weiteren hält die Fraktion eine Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes für nötig. Ihrer Meinung nach sollten einzelne Unternehmen und ihre Belegschaften freie Hand über den Abschluss von Vereinbarungen haben, solange diese freiwillig zustande kommen und 75 Prozent der abstimmenden Mitarbeiter zustimmen.

Zusätzlich will die F.D.P eine Ausnahmeregelung für das bisher geltende "Günstigkeitsprinzip" schaffen. Die momentane Gesetzeslage gestatte nur Vereinbarungen, die die Situation der Arbeitnehmer verbessern. Die Abgeordneten wollen zum Beispiel niedrigere Lohnvereinbarungen ermöglichen, wenn diese zum Erhalt von Arbeitsplätzen führen und sie von 75 Prozent der Mitarbeiter befürwortet werden.

Schließlich soll die im Tarifvertragsgesetz vorgegebene Möglichkeit, Tarifverträge für allgemeinverbindlich zu erklären, abgeschafft werden. Für die Sozialkassen am Bau, wo sie noch benötigt werde, müsse eine Ersatzregelung gefunden werden, so die Fraktion. Die Liberalen wollen auch die Möglichkeit der Allgemeinverbindlicherklärung durch Rechtsverordnung des Bundesarbeitsministers streichen.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0003201
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