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035/2000
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HAFTBEDINGUNGEN IN DER TÜRKEI VERBESSERN (ANTWORT)

Berlin: (hib/VOM-aw) Die Bundesregierung unterstützt alle Maßnahmen des Europarats und der Europäischen Union, die eine Verbesserung der Haftbedingungen in der Türkei zum Ziel haben. Dies betont sie in ihrer Antwort ( 14/2640) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion ( 14/2502) zum Hungerstreik der deutschen Staatsangehörigen E.

J. in einem türkischen Gefängnis. Nach Angaben der PDS war E. J. bis zu ihrer Gefangennahme durch das türkische Militär im Oktober 1997 Angehörige der Volksbefreiungsarmee Kurdistans und war vom türkischen Staatssicherheitsgericht in der Stadt Van wegen Mitgliedschaft in der kurdischen Arbeiterpartei PKK zu 15 Jahren Haft verurteilt worden.

Wie die Regierung mitteilt, haben die türkischen Behörden auf Nachfrage der Deutschen Botschaft in Ankara Anfang Dezember bestätigt, dass sich E. J. im Hungerstreik befinde. Die Botschaft und der deutsche Honorarkonsul in Sivas hätten während des Hungerstreiks laufenden Kontakt mit der Mutter und dem Anwalt von E.

J. sowie mit dem zuständigen Staatsanwalt, der Leitung der Haftanstalt in Sivas und dem behandelnden Arzt gehabt. Am 20. Dezember habe ein Vertreter der Botschaft E. J. in der Haft besucht. Auf Vermittlung der Botschaft hätten die türkischen Behörden die Möglichkeit des Haftzugangs auch für Angehörige erleichtert.

In ständigem Kontakt mit der Leitung der Haftanstalt und dem behandelnden Arzt habe sich die Botschaft überzeugt, dass eine angemessene medizinische Betreuung sichergestellt ist. E. J. habe ihren Hungerstreik am 26. Dezember beendet. Am 29. Dezember habe das türkische Justizministerium ihrem Antrag auf Verlegung in die Haftanstalt in Amasya zugestimmt.

Nach Auskünften des zuständigen Staatsanwalts in Amasya vom 26. Januar und der Mutter von E. J. nach ihrem letzten Haftbesuch am 6. Januar sei der Gesundheitszustand der Inhaftierten zufriedenstellend. Die Deutsche Botschaft wird sich nach Mitteilung der Regierung bei einem Haftbesuch über die Situation von E.

J. in Amasya informieren. Eine Beschwerde über die Haftbedingungen dort lägen nicht vor. Die Deutsche Botschaft werde die Haftbedingungen von E. J. weiterhin sorgfältig beobachten und sich gegebenenfalls für eine Wahrung ihrer Rechte einsetzen, heißt es in der Antwort.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0003506
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