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042/2000
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Ausschuss für Angelegenheiten der neuen Länder

REGIERUNG SIEHT VEAG-ANTEILSEIGENER IN DER VERANTWORTUNG

Berlin: (hib/VOM-nl) Die Anteilseigener der Vereinigten Energiewerke AG (VEAG) stehen in der Verantwortung und müssen ihre eingegangenen Verpflichtungen einhalten.

Darauf verwies die Bundesregierung am Mittwochmittag im Ausschuss für Angelegenheiten der neuen Länder, der sich über den aktuellen Stand der Bemühungen unterrichten ließ, die Zukunft der VEAG als wettbewerbsfähigem Stromversorger in Ostdeutschland zu sichern.

Für die Regierung geht es nach eigenen Angaben um eine langfristige Beteiligungslösung, damit die Verstromung ostdeutscher Braunkohle gesichert wird, und um den Erhalt der VEAG.

Die VEAG könne die Senkung der Stromabgabepreise an die Regionalversorger um zwei Pfennige pro Kilowattstunde als "Anpassung an den Markt" nicht verkraften.

Zur Liquiditätssicherung hätten deshalb die Anteilseigner, PreussenElektra, Bayernwerk, RWE und eine Energiebeteiligungsholding, der VEAG ein Darlehen von 1 Milliarde DM zugesagt.

Synergieeffekte erhofft sich die Regierung aus der geplanten Fusion der VEAG mit der Lausitzer Braunkohle AG (Laubag) im kommenden Jahr.

Sollten ausländische Unternehmen ein Interesse an einem Erwerb der VEAG haben, so die Regierung, müssten sie den Anteilseignern Kaufangebote unterbreiten.

Es dürfe nicht der Eindruck erweckt werden, als könne die Politik anstelle der Anteilseigner die Probleme lösen.

Einen Konkurs der VEAG schloss die Regierung aus. Daran hätten sowohl die Beschäftigten als auch die Anteilseigner kein Interesse.

Letztere seien in der Verantwortung, mit dem Unternehmen so umzugehen, wie sie es im Privatisierungsvertrag Anfang der neunziger Jahre zugesagt hätten.

Durch den Privatisierungsauftrag sei auch der Bund betroffen, betonte die F.D.P. Dadurch habe sich das Bundeswirtschaftsministerium auf das Stabilisierungsmodell eingelassen.

Für die CDU/CSU-Fraktion liegt die zentrale Frage in der Selbstständigkeit der VEAG. Wenn ihr der Stromhandel entzogen würde, hätte sie keine Aufgabe mehr.

Bündnis 90/Die Grünen erklärten, die kapitalstarken Anteilseigner müssten mit der neuen Wettbewerbssituation zurecht kommen.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0004201
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