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045/2000
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AUSNAHMEN VOM AUSLIEFERUNGSVERBOT FESTLEGEN (GESETZENTWURF)

Berlin: (hib/BOB-re) Deutsche sollen künftig an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof ausgeliefert werden können.

Die Bundesregierung plant zu diesem Zweck eine Änderung des Grundgesetzes und hat dazu einen Gesetzentwurf ( 14/2668) vorgelegt.

Künftig soll es nach ihren Vorstellungen möglich sein, durch Gesetz eine abweichende Regelung von der Bestimmung in Artikel 16 (Absatz 2) des Grundgesetzes zu ermöglichen.

Dort ist bislang festgelegt, dass kein Deutscher an das Ausland ausgeliefert werden darf. Die Regierung erläutert, mit Blick auf die EU nehme sie den Impuls "zügig" auf, der von der Sondertagung des Europäischen Rates im vergangenen Oktober im finnischen Tampere über die Schaffung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts in der EU ausgegangen sei.

Die Verfassungsänderung sei insofern ein wichtiger und konkreter Schritt, das in Tampere formulierte Ziel zu verwirklichen, die Rechtsgemeinschaft in Europa weiter auszubauen.

Aus dem aufgrund der angestrebten Verfassungsänderung erforderlichen Gesetz müsse sich ergeben, unter welchen Bedingungen Deutsche künftig an einen EU-Mitgliedstaat ausgeliefert werden dürften.

Die Regierung weist zudem darauf hin, es bestehe die Verpflichtung, dem internationalen Gerichtshof zur strafrechtlichen Verfolgung von Kriegsverbrechen im ehemaligen Jugoslawien auf dessen Ersuchen auch eigene Staatsangehörige zu überstellen.

Es ist laut Regierung angesichts des Auftretens einzelner deutscher Söldner sowie von Doppelstaatsangehörigen im ehemaligen Jugoslawien nicht auszuschließen, dass dieser Strafgerichtshof auch Taten Deutscher verfolgen und die Bundesregierung um deren Überstellung ersuchen wird.

Hierzu wäre Deutschland ebenso verpflichtet wie zur Durchsetzung eines vom Gerichtshof verlangten persönlichen Erscheinens deutscher Zeugen.

Eine ähnliche Regelung würde im Falle des internationalen Strafgerichtshofs gelten, der für schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht im Jahre 1994 in Ruanda zuständig ist.

Um diese Verpflichtungen erfüllen zu können, sei die Änderung des Grundgesetzes erforderlich, so die Regierung.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0004505
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