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055/2000
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1998 WENIGER BERUFSKRANKHEITEN ANERKANNT (UNTERRICHTUNG)

Berlin: (hib/RAB-ge) 1998 wurden 11,5 Prozent weniger Berufskrankheiten anerkannt als im Vorjahr. Dies geht aus dem Bericht der Bundesregierung über den Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und über das Unfall- und Berufskrankheitengeschehen in Deutschland hervor ( 14/2471).

Der Unterrichtung zufolge gehören zu den häufigsten Verdachtsanzeigen schwere Hauterkrankungen und Lärmschwerhörigkeit.

Die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle sei leicht zurückgegangen, die der Wegeunfälle dagegen um vier Prozent gestiegen.

Ebenfalls rückläufig (- 8,3 Prozent) war die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle. Die Kosten der gesetzlichen Unfallversicherung blieben laut Regierung mit 23,4 Milliarden DM im Berichtszeitraum annähernd gleich.

Die durch Berufskrankheiten und Berufsunfälle entstandenen volkswirtschaftlichen Kosten entsprächen einem Produktionsausfall von 80,77 Milliarden DM, also rund zwei Prozent des Bruttonationaleinkommens in Deutschland.

Laut Unterrichtung ergab dies zusammengerechnet rund 1,3 Millionen ausgefallene Erwerbsjahre.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0005504
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