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061/2000
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WEGEN SPARMASSNAHMEN AUS SOFORTPROGRAMM AUSGESTIEGEN (ANTWORT)

Berlin: (hib/BOB-vt) Die Bundeswehr hat Ende Juli des vergangenen Jahres entschieden, Bewilligungen zur Teilnahme von Soldaten an Maßnahmen des Sofortprogramms gegen die Jugendarbeitslosigkeit nicht mehr zu erteilen, um Sparauflagen im Rahmen der Beschlüsse der Bundesregierung zur mittelfristigen Haushaltskonsolidierung zu erfüllen.

Wie die Regierung in ihrer Antwort ( 14/2852) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU ( 14/2591) weiter erklärt, haben die Verantwortlichen in den Streitkräften seinerzeit festgelegt, dass freiwillig zusätzlichen Wehrdienst leistende Soldate,die bereits am Sofortprogramm teilnehmen, solange im Dienst verbleiben dürfen, bis die theoretischen und praktischen Anteile der zivilberuflichen Qualifizierung auf der Grundlage der Bewilligungsbescheide des Berufsförderungsdienstes abgeschlossen sind oder die Soldaten wegen Erhalts eines Arbeitsplatzes oder aus anderen Gründen vorzeitig ausscheiden.

Ebenfalls könnten Soldaten, die bereits einen Bewilligungsbescheid über die Teilnahme an einer Maßnahme des Sofortprogramms erhalten haben, daran aber noch nicht teilnehmen, die Qualifizierung zu Ende führen.

Weiteren Angaben zufolge ist das Sofortprogramm im Verteidigungshaushalt als Maßnahme nicht gesondert veranschlagt.

Auf Basis der durchschnittlich für einen freiwillig Wehrdienst leistenden Soldaten ermittelten Kosten könne aber davon ausgegangen werden, dass der Verteidigungshaushalt im vergangenen Jahr durch die Beteiligung am Sofortprogramm mit rund 27 Millionen DM belastet wurde.

Darin seien die Ausbildungskosten nicht erhalten. Die Bundesanstalt für Arbeit habe sich an den Ausbildungskosten der Teilnehmer mit insgesamt rund 17,3 Millionen DM beteiligt.

Die Regierung erläutert zudem, eine Auswertung der Bildungsmaßnahmen in diesem Rahmen zum jetzigen Zeitpunkt wäre verfrüht.

Bislang seien erst rund ein Drittel der Qualifizierungsmaßnahmen abgeschlossen. Der Rest laufe längstens bis zum 30. Juni dieses Jahres.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0006106
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