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068/2000
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Finanzausschuss (Expertengespräch II)

GEWERBESTEUERUMLAGE NICHT UNBEFRISTET ERHÖHEN

Berlin: (hib/VOM-fi) Die geplante unbefristete Erhöhung der Gewerbesteuerumlage zugunsten von Bund und Ländern von rund 20 auf 30 Prozent des Gewerbesteueraufkommens wird von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände abgelehnt.

Dies machten Vertreter des Deutschen Städtetages, des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und des Deutschen Landkreistages am Mittwochnachmittag in einem nichtöffentlichen Expertengespräch zum Entwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen für ein Steuersenkungsgesetz ( 14/2683) deutlich.

Angesichts der hohen Schätzrisiken bei der Quantifizierung der Gewerbesteuermehreinnahmen, die durch eine höhere Gewerbesteuerumlage abgeschöpft werden sollen, und angesichts rückläufiger Gewerbesteuermehreinnahmen aufgrund der veränderten Abschreibungsmodalitäten dürften die Entscheidungen über die Anhebung der Umlage nicht auf der Basis von Schätzungen des Bundesfinanzministeriums getroffen werden, betonten die Sachverständigen.

Vor allem sei es nicht sachgerecht, die Erhöhung der Umlage langfristig festzulegen. Aufgrund dieser Unsicherheiten sollte daher eine Änderung nur befristet vorgenommen werden.

Die Spitzenverbände erklärten, man könne den Gesetzentwurf mit Ausnahme der vorgesehenen Regelung bei der Gewerbesteuerumlage mittragen.

Das Ministerium wurde aufgefordert, die errechneten finanziellen Auswirkungen zu überarbeiten, weil die Steuermindereinnahmen, die auf die Gemeinden zukämen, nicht in der tatsächlich anfallenden Höhe genannt würden.

Die Städte und Gemeinden seien zunächst "reicher gerechnet" worden als sie tatsächlich seien. Durch das geplante Vorziehen der Reformstufe 2002 bei der Einkommensteuer auf 2001 sei mit geschätzten Mindereinnahmen von 4,5 Milliarden DM für die Kommunen zu rechnen, so die Verbandsvertreter.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund bezeichnete das Ausmaß der geplanten Anhebung der Gewerbesteuerumlage als "nicht vertretbar".

Der Deutsche Städtetag stellte klar, dass die Städte, Gemeinden und Kreise das Ziel, die Steuern zu senken, mittrügen und sich auch nicht generell gegen eine Erhöhung der Gewerbesteuerumlage wendeten.

Das Problem bestehe darin, dass nach den jetzigen Plänen die Gemeinden im Vergleich zu Bund und Ländern allerdings überproportional von Steuermindereinnahmen betroffen wären.

Die Kommunen seien bereits an der Grenze ihrer Belastbarkeit angelangt und verkrafteten weitere Mindereinnahmen nicht mehr.

Nun müsse auch nachgedacht werden, wo ihre Aufgaben und Leistungen zurückgeführt werden können. Weitere Mindereinnahmen wären durch Sparmaßnahmen nicht mehr abzufangen, so der Verband.

Für den Deutschen Landkreistag kommt es darauf an, die Gewerbesteuer als eine den Gemeinden zufließende Steuer mit der Gestaltungsmöglichkeit des Hebesatzrechts beizubehalten.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0006806
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