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072/2000
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ÜBER KOPFSCHUSS BEI POLIZEIEINSATZ INFORMIEREN (KLEINE ANFRAGE)

Berlin: (hib/WOL-in) Nach den Umständen der Erschießung eines Fünfundvierzigjährigen durch Beamte des Sondereinsatzkommandos der Polizei in Wenden-Rothemühle (Nordrhein-Westfahlen) erkundigen sich die Abgeordneten der PDS in einer Kleinen Anfrage ( 14/2854).

Die Anfrage bezieht sich darauf, dass der Anwalt der Familie erst Ende Februar Akteneinsicht über den Vorgang erhalten habe, bei dem - Presseberichten zufolge - der Mann in der Nacht zum 12. Dezember durch einen Kopfschuss aus nächster Nähe in seinem Bett neben seiner Ehefrau getötet wurde, als er erschreckt durch das nächtliche Eindringen von 15 SEK-Beamten aus dem Bett hochfuhr.

Nach Darstellung der PDS hat es für die "bis heute unbegründete nächtliche Erschießung" des Russlanddeutschen weder von der Polizei noch von einer übergeordneten Behörde eine Entschuldigung zu dem Vorgang gegeben.

Auch ein erster Schadensersatzanspruch der Familie sei vom Landrat, beziehungsweise der Kreispolizeibehörde Olpe mit Datum vom 28. Januar 2000 abgelehnt worden.

Die Fraktion will von der Regierung wissen, ob ihr die Vorgänge in Rothemühle bekannt sind und welche Gründe es für diesen Einsatz gab.

Gefragt wird auch, ob seitens der Regierung Schritte unternommen worden seien, um die Vorgänge gegenüber der Familie zu erklären.

Die Abgeordneten beziehen sich dabei auf ein Schreiben der Bundesvereinigung "Heimat e.V.", die sich in diesem Zusammenhang am 8. Januar an Bundeskanzler Gerhard Schröder, Bundespräsident Johannes Rau und den Bundesminister des Inneren, Otto Schily, gewandt und um Aufklärung des Vorganges und Entschädigung für die Familie des Erschossenen gebeten habe.

Wissen will die PDS schließlich in diesem Zusammenhang auch, wie viele Polizeieinsätze mit Verletzungs- oder Todesfolge der Bundesregierung in den letzten beiden Jahren bekannt sind.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0007207
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