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078/2000
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Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union

GRUNDGESETZÄNDERUNG FÜR WAFFENDIENST VON FRAUEN NICHT NÖTIG

Berlin: (hib/BOB-eu) Nach den Worten von Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) muss das Grundgesetz nicht geändert werden, um Frauen den freiwilligen Dienst auch mit der Waffe in der Bundeswehr zu ermöglichen.

Däubler-Gmelin schloss sich am Mittwochabend im Europaausschuss insofern der Auffassung einer Mehrheit von Sachverständigen an.

Diese hatten am 23. Februar in einer Anhörung des Rechtausschusses erklärt, einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), der Ausschluss von Frauen von bestimmten Tätigkeiten in der Bundeswehr sei nicht mit einer EG-Gleichbehandlungsrichtlinie vereinbar, könne auch dadurch Rechnung getragen werden, die entsprechende Bestimmung des Grundgesetzes (Artikel 12 a, Abs.

4 Satz 2) gemeinschaftskonform auszulegen. Die Justizministerin betonte, der EuGH habe sich mit seiner Entscheidung im Rahmen der ihm zustehenden Kompetenzen bewegt.

Die anders lautende Auffassung, die damit begründet werde, die Organisation von Streitkräften sei Sache der EU-Mitgliedsstaaten und unterliege somit nicht europäischem Gemeinschaftsrecht, greife ihres Erachtens nicht.

Die SPD-Politikerin verdeutlichte, wenngleich insofern verfassungsrechtlich die Notwendigkeit, das Grundgesetz zu ändern, nicht bestehe, gebe es möglicherweise rechtspolitische Gründe, dies zu tun.

Sie selber, so die Ministerin weiter, halte es für geboten, alle sich aus dieser Diskussion ergebenden Aspekte sorgfältig zu diskutieren.

Dies gelte auch für die Frage des künftigen Umgangs mit der Wehrpflicht. Die SPD hatte unter anderem die Frage aufgeworfen, inwieweit es rechtlich möglich sein werde, den Dienst von Frauen an der Waffe auf Friedenszeiten zu beschränken.

Die CDU/CSU erklärte, es sei nicht "vollkommen unbestritten", den Artikel 12 a GG so zu interpretieren, wie es die Ministerin getan habe.

Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts habe jedenfalls in der Vergangenheit immer die gegenteilige Auffassung vertreten.

Die F.D.P. betonte, das EuGH-Urteil sei "hervorragend". Durch eine unmissverständliche Formulierung im Grundgesetz seien nunmehr jegliche Zweifel über die Zulässigkeit eines Dienstes von Frauen an der Waffe in den Streitkräften zu beseitigen.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0007801
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