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089/2000
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Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Anhörung)

MEHRHEIT GEGEN ÄNDERUNGEN BEIM FLURBEREINIGUNGSGESETZ

Berlin: (hib/SAM-lw) Die überwiegende Mehrheit der Sachverständigen hat sich am Montagmorgen in einer öffentlichen Anhörung des Landwirtschaftsausschusses gegen den vom Bundesrat eingebrachten Entwurf zur Änderung des Flurbereinigungsgesetzes ( 14/2445) ausgesprochen.

Die Länderkammer verfolgt das Ziel, die Aufgaben der Flurbereinigung den Bundesländern zu unterstellen und die nach bundesrechtlicher Gesetzeslage bestehende, zweistufig organisierte Sonderverwaltung aufzulösen.

Damit soll die Verwaltung verschlankt und effektiver gestaltet werden.

Wolfgang Krüger vom Deutschen Bauernverband forderte den Landwirtschaftsausschuss dabei auf, die eingeschränkte Organisationshoheit der Länder beim Flurbereinigungsgesetz beizubehalten, um die Objektivität und Neutralität der Flurbereinigungsbehörden zu gewährleisten.

In ihrer Stellungnahme habe auch die Bundesregierung die Gefahr eines möglichen Objektivitätsverlustes erkannt.

Reine Appelle an die Bundesländer stellen aus Sicht Krügers aber keine gesetzliche Garantie dar, Neutralität zu wahren.

Das bisherige Modell der Sonderverwaltung habe darüber hinaus auch agrarstrukturelle Gesichtspunkte berücksichtigt und den notwendigen Sachverstand bewiesen.

Bei der Novelle des Flurbereinigungsgesetzes könnten landwirtschaftliche Aspekte hinter Umweltaspekten zurückstehen, befürchtete Krüger.

Kritik äußerte auch Karl-Ludwig Völkel vom Brandenburgischen Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung.

Er prophezeite einen Vertrauensverlust bei den Teilnehmern des Flurbereinigungsverfahrens. Sein thüringischer Kollege Karl-Friedrich Thöne setzte sich ebenfalls für eine unabhängige Instanz in Fragen der Raumordnung ein.

Er machte anhand eines laufenden Flurbereinigungsverfahrens am Erfurter Kreuz deutlich, welche unterschiedlichen Nutzungsinteressen und Eigentumsfragen von den Sonderbehörden in Thüringen zu berücksichtigen seien.

Effizienzgewinn und zügiges Handeln seien auch innerhalb der Sonderbehörde zu erreichen. Schließlich seien Thüringens Sonderverwaltungen im Bereich der Flurbereinigung als effizienteste eingestuft worden.

Professor Michael Ronellenfitsch von der Juristischen Fakultät der Universität Tübingen hielt die geplante Änderung des Flurbereinigungsgesetzes grundsätzlich für verfassungsrechtlich zulässig.

Dennoch forderte der Rechtsexperte, die Neutralität bundeseinheitlich durch eine objektive Behörde sicherzustellen.

Wenn der Gesetzgeber sich aber trotzdem zu der Änderung entschlösse, dann solle er auch so konsequent sein, die Sondergerichte abzuschaffen.

Die Sonderstruktur bei der Flurbereinigung setze sich nämlich bis in die Sonderverwaltungsgerichte fort.

Im Gegensatz dazu konnte sich Wolfgang von Dallwitz von der Arbeitsgemeinschaft der Grundbesitzerberbände e.V.

vorstellen, die Gesetzgebung zur Flurbereinigung zu reformieren. Allerdings müsste man dazu in den Gesetzentwurf des Bundesrates hineinschreiben, dass es "objektiv und neutral durchzuführen" sei.

Franz-Gerd Stähler vom Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen unterstrich den freiwilligen Charakter der Initiative, die kein Bundesland dazu verpflichten solle, die Sonderbehörden aufzulösen und die Aufgaben der Flurbereinigung in die allgemeine Verwaltung zu integrieren.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0008902
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